Iserlohn/Karlsruhe (dpa) – Im Streit um eine Abfindung von 250.000 Euro für einen früheren Mitarbeiter der Stadt Iserlohn hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Ex-Angestellten bestätigt. Das oberste deutsche Strafgericht verwarf die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hagen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit der Auflösung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfindungssumme von 250.000 Euro von dem Leiter des Personalbereichs der Stadt angenommen. Dabei sei ihm dem Landgericht zufolge bewusst gewesen, dass der Personalreferent damit gegen das haushaltsrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstieß.
Auch Personaldezernent und Bürgermeister angeklagt
Die Hagener Strafkammer hatte 2023 keine Gründe dafür feststellen können, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der hohe Abfindungsbetrag damals gerechtfertigt gewesen waren. Der Ex-Angestellte wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt – die wegen der Verfahrensdauer teils schon als vollstreckt galt.
Der frühere Personaldezernent war vom Landgericht wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung. Da er keine Rechtsmittel einlegte, ist das Urteil gegen ihn bereits rechtskräftig.
Das Verfahren gegen den ebenfalls wegen Untreue angeklagten Ex-Bürgermeister der Stadt wurde nach früheren Gerichtsangaben 2022 abgetrennt und eingestellt, weil der Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft verhandlungsunfähig sei. Der Bürgermeister war wegen der Vorwürfe vorzeitig in den Ruhestand gegangen.