Düsseldorf (dpa/lnw) – Für einen Mietwagen-Service der besonderen Art ist ein Autovermieter aus Gronau zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf sprach ihn wegen Beihilfe zu Sprengstoffexplosionen und zu besonders schwerem Diebstahl schuldig. Der 24-Jährige hatte seine Wagen wissentlich an Geldautomatensprenger vermietet. Abgehörte Telefonate bewiesen, dass er wusste, wozu die Wagen genutzt wurden.
Seine 22-jährige Freundin wurde dagegen vom Vorwurf der Mittäterschaft freigesprochen. Sie muss dennoch 80 Sozialstunden leisten, weil sie gefälschte Coronatest-Ergebnisse weitergegeben hatte.
Der 24-Jährige hatte die Autovermietung im April 2022 gegründet und die hochmotorisierten, weit über 250 Stundenkilometer schnellen Wagen als «Traumautos» angeboten und beworben. Seine Freundin hatte ihm als geringfügig Beschäftigte im Büro geholfen.
Zu oft an den Tatorten
Das Geschäft lief gut – bis der Polizei 2023 auffiel, dass die Mietwagen aus Gronau auffällig oft in der Nähe von Geldautomatensprengungen auftauchten. In der Folge war der Gronauer Autovermieter überwacht worden, die Telefone der beiden Angeklagten abgehört und ihre Chats ausgewertet.
Laut Anklage hatte sich das Paar regelmäßig über die mit den Mietfahrzeugen verübten Geldautomatensprengungen ausgetauscht. Dem 24-Jährigen «wurde auch sein eigenes Misstrauen gegenüber den Kunden aus den Niederlanden zum Verhängnis», berichtete die Vorsitzende Richterin. «Er hatte im April 2023 Tracker in seine Autos einbauen lassen, um zu verfolgen, wo die Wagen sind.»
Der 24-Jährige soll durch die hohen Mietpreise – 250 bis 300 Euro pro Tag – finanziell von den Automatensprengungen profitiert haben. Mit Folgen: «Zumindest in einem Fall starb ein unbeteiligter Verkehrsteilnehmer bei der rasanten Flucht der Täter vor den Einsatzkräften», sagte eine Gerichtssprecherin.
Die Verteidiger hatten hinsichtlich der Hauptvorwürfe Freisprüche für das Paar gefordert. Der Staatsanwalt hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den Hauptangeklagten beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.