Die Polizei-Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir kann viel - vielleicht zu viel, befürchtet die SPD-Opposition in Nordrhein-Westfalen. (Archivbild)
Die Polizei-Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir kann viel - vielleicht zu viel, befürchtet die SPD-Opposition in Nordrhein-Westfalen. (Archivbild) Foto: Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Eine umstrittene Polizei-Software der US-Firma Palantir sollte aus Sicht der SPD-Opposition in Nordrhein-Westfalen nur noch übergangsweise eingesetzt werden. «Palantir ist eine Daten-Krake, die überall drin ist, und es ist möglicherweise sogar ein Trojanisches Pferd, weil wir nicht wissen, was die Geheimdienste dort noch mit drin haben», warnte die Vizevorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Elisabeth Müller-Witt in Düsseldorf.


Immerhin habe Palantir die Analyse-Software – Kritiker sprechen von einer Spionage-Software – gemeinsam mit den amerikanischen Geheimdiensten entwickelt. Da die Lizenz für die Polizei in NRW zum Jahresende auslaufe, sollte das Land sich nicht mehr langfristig an eine «intransparente Blackbox-Software aus den USA» binden, fordert die SPD.

NRW soll Schrittmacher für europäische Lösung werden

Müller-Witt appellierte an NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) eine Bundesratsinitiative zu starten, um eine europäische Lösung anzustoßen. Auf keinen Fall sollte es einen neuen Fünf-Jahres-Vertrag mit Palantir geben, sondern höchstens noch eine kurzfristigere Übergangslösung, betonte sie.

Da die Firma quasi Monopolist in dem Markt sei, müsse auch von überhöhten Preisen ausgegangen werden. NRW habe bisher etwa 39 Millionen Euro für die Nutzung bezahlt, inklusive Hardware und externen Dienstleistungen.

Höchstrichterliche Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht hatte schon Anfang 2023 in einem Urteil Leitplanken für den Einsatz solcher Analyse-Programme gesetzt – damals nach Beschwerden gegen die gesetzlichen Regeln dafür in Hessen und Hamburg. NRW hatte den Regelbetrieb mit dem Programm im Frühjahr 2022 mit einer Änderung des Polizeigesetzes ermöglicht.

Jetzt gibt es eine neue Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz bei der Polizei in Bayern. Die massenhafte Auswertung von Daten verletzt aus Sicht der Beschwerdeführer unter anderem das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen sowie das Fernmeldegeheimnis. Zoff um Palantir gibt es auch in Baden-Württemberg.

Zugriff auf Millionen Daten – nicht nur von Verdächtigen

Dank des Recherche- und Analyseprogramms können Ermittler in viel kürzerer Zeit Millionen Daten aus verschiedenen Quellen auswerten und verknüpfen. Bewährt hat sich die Software vor allem dort, wo massenhaft Daten anfallen – etwa um Pädokriminellen auf die Spur zu kommen. Ein gravierender Kritikpunkt: Es werden nicht nur Daten von Verdächtigen erfasst, sondern auch von Zeugen, Opfern oder Auskunftspersonen.