In NRW ist die Neuanschaffung und Haltung sehr gefährlicher Gifttiere in privaten Haushalten seit 2021 verboten. (Symbolbild)
In NRW ist die Neuanschaffung und Haltung sehr gefährlicher Gifttiere in privaten Haushalten seit 2021 verboten. (Symbolbild) Foto: Roland Weihrauch/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Rund viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des NRW-Gifttiergesetzes ist die Zahl gefährlicher Schlangen, Spinnen und Skorpione in Privathaushalten landesweit leicht gesunken. Wurden im ersten Halbjahr 2021 noch 4.589 Gifttiere in privaten Beständen registriert, so waren es Anfang Oktober 2025 noch 3.740 Tiere, wie aus aktuellen Bilanz des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung hervorgeht. Damit leben derzeit knapp 850 giftige Tiere weniger in Privathaushalten in NRW als Mitte 2021.


Die Zahl der registrierten privaten Gifttierhalter reduzierte sich im gleichen Zeitraum von 226 auf 169. Zugleich deckten die Behörden 20 illegale Gifttierhaltungen mit insgesamt 250 sehr giftigen Tieren – zumeist Schlangen – auf, wie das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilte.

Gifttiergesetz wird entfristet

Seit Anfang 2021 verbietet das Gifttiergesetz in NRW die Neuanschaffung und Haltung sehr gefährlicher Gifttiere in privaten Haushalten. Dabei gilt ein Bestandsschutz für bisherige Halter, die ihren Tierbestand bis Ende Juni 2021 ordnungsgemäß angemeldet und versichert hatten. Bei dem größten Teil der legal gehaltenen Tiere handelt es sich um Schlangen. 

Das ursprünglich bis Ende des Jahres befristete NRW-Gifttiergesetz soll jetzt dauerhaft gelten. Am Mittwoch wird in den Landtag eine Gesetzesänderung der Landesregierung eingebracht, mit der die Befristung aufgehoben wird. Das neue Gesetz regelt auch, wie mit Gifttieren aus einem Erbe umzugehen ist. So können Erben die Haltung fortführen oder ihren Verzicht erklären, die Tiere dem Landesamt zur weiteren Unterbringung überlassen oder sie an einen Halter abgeben, der nicht in NRW ansässig ist.

Monokel-Kobra sorgte für Aufregung

Mit dem Gifttiergesetz reagierte das Land auf Vorfälle wie im August 2019 in Herne, als eine entwischte Monokel-Kobra für einen mehrtägigen und aufwändigen Behördeneinsatz sorgte, bei dem ein Mehrfamilienhaus evakuiert werden musste. 

Das Risiko, bei einem Biss von sehr giftigen Tieren erheblich verletzt oder sogar getötet zu werden, sei hoch, so das Ministerium. Die private Haltung berge nicht nur Gefahren für die Gifttierhalter, sondern auch für eine Vielzahl weiterer Personen, denn das Wiederauffinden von entwischten Gifttieren sei aufgrund ihrer geringen Größe und hohen Beweglichkeit schwierig.

«Wahnwitziges Hobby»

Die SPD-Opposition kritisierte das Gesetz mit seinen Ausnahmen. «Statt ein teures Gesetz für 170 Halter zu machen, stellt sich die Frage: Warum müssen Menschen überhaupt Gifttiere daheim halten?», erklärte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, René Schneider. «Dass die Allgemeinheit das nun mit 10.000 Euro je Halter bezuschussen soll, macht aus einem wahnwitzigen auch noch ein enorm subventioniertes Hobby.» Im Gesetzentwurf werden die Kosten für das Gesetz auf knapp 1,7 Millionen Euro geschätzt.