Blick auf das Gebäude von Landgericht und Amtsgericht in Krefeld. (Archivbild)
Blick auf das Gebäude von Landgericht und Amtsgericht in Krefeld. (Archivbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Krefeld (dpa/lnw) – Im Prozess um Zehntausende in Krefeld nicht zugestellte Briefe hat das dortige Amtsgericht den angeklagten Ex-Zusteller wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses verurteilt. Das Schöffengericht verhängte gegen den 37-jährigen Mann eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe.


Laut Anklage ging es um knapp 32.000 Postsendungen für mehr als 17.000 Empfänger, die im Zeitraum zwischen Oktober 2021 und April 2023 in über 280 Fällen nicht zugestellt worden sein sollen.

Angeklagter hatte gestanden

Dem Angeklagten, der damals bei der Post als Springer – also ohne festen Zustellbezirk – tätig war, ließen sich konkret aber nur 85 der über 280 angeklagten Fälle zuordnen, erklärte der Vorsitzende Richter. Er hob auch hervor, dass der Mann aus Kaarst zum Prozessauftakt gestanden und nicht aus Eigennutz gehandelt habe.

Der 37-Jährige hatte zuvor das Verstecken der Sendungen gestanden und erklärt, dass er damit seiner damaligen Freundin habe helfen und ihr die Kündigung habe ersparen wollen. Die damals ebenfalls als Zustellerin tätige Frau und zweifache Mutter sei zu dem Zeitpunkt völlig überfordert gewesen, hatte der Angeklagte erklärt.

Nach dem Fund von Hunderten Postsendungen in einem Papiercontainer waren das Paar sowie der ebenfalls als Zusteller tätige Ex-Mann der Frau in den Fokus geraten. Der Papiercontainer mit dem brisanten Fund von Briefsendungen stand nicht weit von der gemeinsamen Wohnadresse der drei damaligen Zusteller.

Post später zugestellt

In der gemeinsamen Wohnung der drei und dem dazugehörigen Keller waren weitere nicht zugestellte Sendungen gefunden worden. Sie waren von der Post abgeholt und den Empfängern zugestellt worden.

Der 37-Jährige hatte in dem Strafprozess bestritten, diese Sendungen entsorgt oder geöffnet zu haben. Das Gegenteil war dem Mann laut Gericht nicht zu beweisen.

Verfahren gegen zwei Mitangeklagte vorher eingestellt

Die Strafverfahren gegen die zunächst mitangeklagte Ex-Kollegin und deren Ex-Ehemann waren vor zwei Wochen eingestellt worden. Die 29-Jährige muss als Auflage 600 Euro zahlen, der gleichaltrige Ex-Mann nichts.

Das Amtsgericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe beantragt. Da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.