Münster (dpa/lnw) – Im Streit um die Klinikreform in Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Versorgungsaufträge haben sich zwei Kliniken aus dem Rheinland vorläufig erfolgreich gegen die Bezirksregierung Düsseldorf gewehrt. Die Krankenhäuser aus Neuss und Moers dürfen laut Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) ihre Leistungen weiter erbringen und abrechnen. Im Fall der Klinik aus Neuss geht es unter anderem um Leukämie und Thoraxchirurgie, in Moers ebenfalls um Leukämie.
In der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Düsseldorf hatten die Krankenhäuser in den Eilverfahren keinen Erfolg. Das OVG aber teilte diese Bewertung nicht und bemängelte beim Thema Leukämie eine fehlende tragfähige Bedarfsanalyse. Hier waren nach Überzeugung des Gerichts die Fallzahlen zwar nach oben korrigiert worden. Das Land habe aber weder eine tragfähige Berechnungsmethode noch sachgerechte Kriterien aufgezeigt. Eine Unterversorgung könne zumindest nicht ausgeschlossen werden, so das Gericht.
Bei der Thoraxchirurgie bemängelte das OVG bei der Auswahlentscheidung gegen die klagende Klinik Ermessensfehler. Außerdem habe das Krankenhaus, dessen Leistung im Krankenhausplan gestrichen wurde, einen Qualitätsvorsprung gegenüber einem ursprünglich bevorzugten Krankenhaus. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.
Am OVG sind weiterhin 27 Eilverfahren anhängig, bei denen es um Beschwerden gegen die Umsetzung des Krankenhausplans NRW geht.