Ratingen | Die Digitalisierung in der Ratinger Stadtverwaltung ist laut Aussage der BU, an vielen Stellen in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts steckengeblieben: Onlineanträge wie etwa ein Antrag auf Sperrmüllabfuhr werden im Rathaus ausgedruckt, dann wird ein Vorgang mit Aktendeckel angelegt, und dann wird die Angelegenheit in alter Manier abgearbeitet, bei Beteiligung mehrerer Ämter natürlich mit Transport der Akte per Aktenwagen. Dabei ist völlig klar, dass für eine moderne Verwaltung jeder Prozess, der digitalisiert werden kann, auch vollständig digitalisiert werden muss. Ebenso muss jede Verwaltungshandlung, die online verfügbar gemacht werden kann, für den Bürger online verfügbbar sein. „Dazu verpflichtet die Kommune schon das Online-Zugangsgesetz und das E-Government-Gesetz.“, so Edgar Mählmann, Sprecher der Bürger-Union für Digitalisierung.
Untätig ist die Stadt nicht geblieben. In enger Abstimmung mit dem Digitalisierungsausschuss des Rates hat der für Digitalisierung zuständige Dezernent Dr. Bert Wagener mit seinem Team bereits ca. 130 Verwaltungs-Prozesse identifiziert und bis zur Umsetzungsreife gebracht, die digitalisiert werden könnten.
Schleppend wirkt allerdings die Umsetzungsbereitschaft der Verwaltungsspitze, allen voran des Amtes des Bürgermeisters. Es ist nämlich nicht zu erkennen, wann und wie die detaillierten Digitalisierungspläne in die Tat umgesetzt werden sollen.
Die schnelle Umsetzung der Digitalisierungsprojekte ist indes unter mehreren Gesichtspunkten dringend geboten. Prozesse wie ein Bauantrag können mit einer digitalen Bauakte schlicht viel effizienter abgearbeitet werden. Auch Bürgerinnen und Bürger wollen nicht mehr für jeden Antrag im Bürgeramt vorstellig werden.
Rainer Vogt, Bürgermeisterkandidat der Bürger-Union, will diese Mammutaufgabe gemeinsam mit den Dezernenten zügig angehen: „Eine konsequente Digitalisierung der Prozesse und damit eine einfachere und schnellere Verfügbarkeit der Dienste der Verwaltung macht die Stadt im Wettbewerb mit anderen Städten für Investoren und (Neu-) Bürgerinnen und Bürger attraktiver. Nicht zuletzt entlastet sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und beugt ihrer Überlastung vor.“