Fragen, die nicht gestellt wurden
Ratingen-West | Die Debatte um die neue Unterkunft für Geflüchtete an der Gothaer Straße hat sich in wenigen Tagen von einer Verwaltungsentscheidung zu einer Grundsatzfrage entwickelt: Wie organisiert eine Stadt Unterbringung – und wie organisiert sie Vertrauen? Der Ärger vieler Anwohnerinnen und Anwohner entzündete sich nicht allein am „Ob“, sondern am „Wie“: an der Kommunikation, an der gefühlten Überrumpelung und an der Frage, ob Alternativen ernsthaft geprüft wurden.
Öffentlich wurde über eine Containeranlage im Gewerbegebiet mit vier Wohncontainern, aufgeteilt in zwei zweigeschossige Wohneinheiten. Einziehen sollen 60 alleinstehende, anerkannte Geflüchtete – überwiegend syrische und afghanische Männer zwischen 20 und 63 Jahren. Die Stadt verweist demnach darauf, dass ein großer Teil der künftigen Bewohner arbeitet oder an Integrationsmaßnahmen teilnimmt. Gleichzeitig, so die Berichterstattung, habe die Verwaltung erst rund zehn Tage vor einer Informationsveranstaltung über Existenz und geplanten Einzug informiert und Einladungen auf einen engen Umkreis begrenzt. Die Folge: „Buschfunk“, Misstrauen, ein gut besuchter Infoabend – und eine Diskussion, die schnell emotional wurde.
Das alles ist bekannt. Aber es bleiben Fragen, die nicht gestellt wurden – oder die im Getöse untergingen.
- Warum wurde Kommunikation wie ein Lageplan behandelt?
Eine Einladung zur Anwohnerinformation ist kein technischer Akt, den man mit dem Zirkel auf einer Karte erledigt. Wer eine Information auf einen Radius von 250 Metern begrenzt, folgt einer Verwaltungssystematik: „unmittelbar betroffen“. Wer so verfährt, unterschätzt jedoch, dass Betroffenheit im Quartier nicht nur geografisch definiert ist, sondern sozial und alltagspraktisch: Wegebeziehungen, Schulen, Haltestellen, Grünanlagen, Einkaufspunkte, Vereinsleben – das sind die tatsächlichen „Räume“, in denen Akzeptanz oder Ablehnung entsteht.
Die Reaktion im Stadtteil zeigt: Entscheidend ist nicht nur, wen man formell anschreibt, sondern wen man als Teil des Gemeinwesens ernst nimmt. Beteiligung ist keine Pflichtübung, sondern eine Governance-Frage. Der Eindruck, man habe „zwischen den Jahren“ informiert, verstärkt das Misstrauen zusätzlich – unabhängig davon, was die Verwaltung beabsichtigte.
- Welche Rolle spielen die Zahlen – und welche Konsequenzen folgen daraus?
Eine zweite Frage liegt tiefer: Wenn die Stadt zusätzliche Kapazitäten schafft, muss sie erklären können, warum dieser Weg alternativlos war. Denn die Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht für das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) regelmäßig Verteilstatistiken – und diese Zahlen sind politisch brisant.
Dort weist Ratingen eine Erfüllungsquote von 144,48 Prozent aus. Übersetzt in absolute Werte bedeutet das: Ratingen liegt rechnerisch 663 Personen über dem Sollwert von 100 Prozent. Die Rechnung der Bezirksregierung ist technisch (mit Anrechnungen und Abzügen) und ersetzt keine Sozialplanung – aber sie beschreibt eine Größenordnung, die in politischen Debatten nicht ignoriert werden darf.
Der Vergleich im Kreis Mettmann macht die Besonderheit sichtbar: Die meisten Städte liegen in der FlüAG-Statistik unter 100 Prozent, typischerweise im Bereich um 88 bis 91 Prozent. Monheim am Rhein liegt knapp über 100 Prozent. Ratingen ist der Ausreißer nach oben.
Daraus folgt die Frage, die im öffentlichen Gespräch bislang zu selten gestellt wurde: Wenn Ratingen rechnerisch deutlich übererfüllt, welche Spielräume hätte es gegeben, die Übererfüllung mittelfristig abzubauen – statt neue, konfliktträchtige Kapazitäten zu eröffnen?
Niemand kann seriös versprechen, dass sich kommunale Belegung eins zu eins „steuern“ lässt. Zu- und Abgänge schwanken. Anerkannte Geflüchtete ziehen in Wohnungen, andere kommen nach. Der Wohnungsmarkt ist eng, auch in Ratingen. Aber genau deshalb braucht es eine transparente Begründung: Warum wird ein zusätzlicher Standort eröffnet, obwohl eine rechnerische Übererfüllung besteht? Was ist das erwartete Szenario der nächsten Monate? Welche Abgänge sind realistisch? Welche Risiken bestehen, wenn man nicht öffnet – und welche Risiken entstehen, wenn man öffnet?
- Was ist der Plan für die Zeit nach der „Übergangslösung“?
Viele Anwohnerinnen und Anwohner fürchten, dass aus einer Übergangslösung eine Dauerlösung wird. Diese Sorge ist nicht selten der eigentliche Kern von Widerstand: Nicht der Einzug als solcher, sondern die Unklarheit über Perspektive, Rückbau, Verstetigung. Hier liegt eine dritte, bislang nur unzureichend beantwortete Frage:
Welche objektiven Kriterien definieren den Endpunkt?
Ein glaubwürdiges Konzept braucht nicht nur eine Absichtserklärung, sondern Messgrößen: Belegungsdruck, verfügbare Alternativen, Rückbauentscheidungen, Fristen, politische Befassung. Wer das nicht liefert, überlässt das Deutungsfeld dem Verdacht.
- Normativ-ontologisch: Was schuldet die Stadt dem Stadtteil?
Die Debatte wird häufig soziodemografisch gerahmt: Ratingen-West als Stadtteil mit besonderen Herausforderungen, höherem Migrationsanteil, Belastungen für Schulen und Kitas. Das ist als Beschreibung nicht falsch – aber als Handlungslogik unvollständig.
Denn der Umgang mit einem Stadtteil ist nicht nur eine Frage von Sozialstruktur, Statistiken und Kapazitäten. Er ist auch eine Frage normativ-ontologischer Perspektive: Wie wird der Stadtteil in seiner Würde und Eigenständigkeit anerkannt? Werden Bewohnerinnen und Bewohner als Objekte einer Maßnahme behandelt („dort passt es hin“), oder als Subjekte des Gemeinwesens, die Anspruch auf nachvollziehbare Begründungen, frühzeitige Einbindung und fairen Umgang haben?
In dieser Perspektive ist „Beteiligung“ keine taktische Maßnahme zur Befriedung, sondern Ausdruck einer Haltung: Transparenz vor Baufortschritt, Dialog vor Verkündung, ernsthaftes Abwägen vor Festlegung. Wer das ernst nimmt, reduziert nicht automatisch Konflikte – aber er verhindert, dass Konflikte in Misstrauen umkippen.
- Welche Fragen muss die Politik jetzt stellen?
Die Diskussion an der Gothaer Straße ist damit nicht abgeschlossen, sondern beginnt erst. Wenn Politik und Verwaltung Vertrauen zurückgewinnen wollen, müssen sie mindestens fünf Fragen beantworten:
- Warum genau dieser Standort – und welche Alternativen wurden wann geprüft?
- Welche Prognose liegt zugrunde (Zuweisungen, Abgänge, Wohnungsmarkt, Laufzeit)?
- Wie begründet die Stadt eine neue Unterkunft trotz rechnerischer Übererfüllung nach FlüAG?
- Welche Rückbaukriterien und -fristen gelten, wie wird darüber entschieden, wer kontrolliert sie?
- Wie wird Kommunikation künftig gestaltet – nicht im Kartenradius, sondern im realen Sozialraum?
Die zentrale Erkenntnis aus Ratingen-West ist schlicht: Unterbringung ist nicht nur Infrastruktur. Unterbringung ist auch demokratische Praxis. Und dort, wo Vertrauen fehlt, werden selbst sachlich begründete Entscheidungen zu Konflikten. Die Fragen, die nicht gestellt wurden, sind deshalb keine Nebensache – sie sind der Kern.
Absolute Zahlen: Kreis Mettmann (FlüAG, Stand 09.01.2026)
Definitionen (wie in der Arnsberg-Systematik):
- Ist (anrechenbar) = FlüAG-Bestand + in Abzug gebrachte anrechenbare Kapazität (Landeseinrichtungen)
- Soll (100 %) = Aufnahmeverpflichtung gesamt + in Abzug gebrachte anrechenbare Kapazität
- Abweichung = Ist − Soll (positiv = Übererfüllung, negativ = Untererfüllung)
| Stadt (Kreis Mettmann) | FlüAG-Bestand | Anrechenb. Kapazität (Abzug) | Soll (100 %) | Ist (anrechenbar) | Abweichung | Quote |
| Ratingen | 906 | 1.246 | 1.489 | 2.152 | +663 | 144,48 % |
| Monheim am Rhein | 723 | 0 | 721 | 723 | +2 | 100,32 % |
| Erkrath | 663 | 0 | 729 | 663 | −66 | 90,97 % |
| Haan | 462 | 0 | 514 | 462 | −52 | 89,95 % |
| Heiligenhaus | 402 | 0 | 453 | 402 | −51 | 88,72 % |
| Hilden | 819 | 0 | 919 | 819 | −100 | 89,14 % |
| Langenfeld (Rhld.) | 912 | 0 | 1.001 | 912 | −89 | 91,11 % |
| Mettmann | 600 | 0 | 670 | 600 | −70 | 89,58 % |
| Velbert | 1.230 | 0 | 1.395 | 1.230 | −165 | 88,16 % |
| Wülfrath | 326 | 0 | 368 | 326 | −42 | 88,59 % |
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Verteilstatistik FlüAG Stand 09.01.2026.
Absolute Zahlen: Nachbarstädte (FlüAG, Stand 09.01.2026)
| Stadt | FlüAG-Bestand | Anrechenb. Kapazität (Abzug) | Soll (100 %) | Ist (anrechenbar) | Abweichung | Quote |
| Düsseldorf | 8.438 | 1.050 | 10.341 | 9.488 | −853 | 91,75 % |
| Mülheim a. d. Ruhr | 2.605 | 0 | 2.868 | 2.605 | −263 | 90,81 % |
| Duisburg | 7.340 | 0 | 8.309 | 7.340 | −969 | 88,34 % |
| Oberhausen | 4.295 | 0 | 3.463 | 4.295 | +832 | 124,04 % |
| Essen | 9.498 | 920 | 9.618 | 10.418 | +800 | 108,32 % |
| Wuppertal | 7.841 | 673 | 5.923 | 8.514 | +2.591 | 143,74 % |
| Neuss | 1.964 | 1.000 | 2.586 | 2.964 | +378 | 114,62 % |
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Verteilstatistik FlüAG Stand 09.01.2026.

