„Dieser Beschluss ist mehr als ein Bauprojekt – er ist ein Durchbruch für Ratingen-West und ein klares Bekenntnis zur Bildung und Zukunft unserer Kinder“, erklärte Bürgermeisterkandidatin Rosa-Maria Kaleja. „Wir haben intensiv abgewogen, diskutiert und gestritten – aber immer mit dem Blick auf das, was für die Kinder das Beste ist.“
Der neue Standort grenzt direkt an die bestehende Astrid-Lindgren-Schule an. Die Lage mitten im Stadtteil bedeutet, dass viele Schülerinnen und Schüler ihre neue Schule künftig fußläufig erreichen können – ein zentraler Aspekt für die städtebauliche und pädagogische Bewertung des Vorhabens. Der Entscheidung war ein interdisziplinärer Beteiligungsprozess vorausgegangen. Unter externer Moderation diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Politik, auf Augenhöhe und ergebnisoffen über mögliche Standorte.
„Wir haben mit breiter Beteiligung und großer Sorgfalt entschieden – und das war richtig so“, erklärt Ratsfrau aus West Manuela Höbler. „Kinder und ihre Bildung stehen im Mittelpunkt – nicht politische Interessen.“
„Zwar wird der bestehende Abenteuerspielplatz für den Schulbau weichen müssen – doch auch hier hat der Rat vorausschauend gehandelt: Bereits jetzt werden die Planungen für eine Neuanlage eines inklusiven Abenteuerspielplatzes auf der nördlichen Fläche der sogenannten „Acht“ in Richtung Haarbach aufgenommen“, so Christian Wiglow.
„Ziel ist, diesen neuen Spielbereich mindestens zeitgleich mit dem Rückbau des alten Platzes fertigzustellen – unter aktiver Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtteil“, ergänzt Rosa-Maria Kaleja.
Zusätzlich zur Schulbaumaßnahme werden auch die öffentlichen Freizeitangebote in Ratingen-West deutlich aufgewertet: Die Grünflächen rund um den Schwanenspiegel sollen in eine multifunktionale Freizeitfläche mit Bolzplatz, Fahrradübungsstrecke und weiteren Angeboten umgewandelt werden. Beide neuen Freizeitareale – an der „Acht“ und am Schwanenspiegel – sollen über einen sicheren, kindgerechten Fußweg miteinander verbunden werden.
Wichtiges Detail: Alle Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sollen vor Baubeginn abgeschlossen und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.