Ratingen | Wer pflegebedürftig wird und nicht mehr zu Hause versorgt werden kann, steht oft vor der Unterbringung in einem Pflegeheim – und damit vor hohen finanziellen Belastungen. Der monatliche Eigenanteil, der zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu zahlen ist, liegt derzeit zwischen 3.200 und 4.000 Euro. Bevor der Staat einspringt, müssen Einkommen und Vermögen bis auf einen Freibetrag von 10.000 Euro eingesetzt werden.
Wie sich Immobilien- und Sparvermögen rechtlich so sichern lassen, dass sie nicht automatisch für Pflegekosten herangezogen werden, erläutert der Rechtsanwalt Tim Ladwig in einem öffentlichen Infoabend. Er zeigt legale Gestaltungswege auf, die auch ohne Zehn-Jahres-Fristen möglich sind.
Termin: Dienstag, 4. November 2025
Einlass: 18.45 Uhr — Beginn: 19.00 Uhr
Ort: Evangelisches Gemeindezentrum Linnep, Am Ehrkamper Bruch 1, 40885 Ratingen
Veranstalter: Bürgerschaft Breitscheid e. V. in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Linnep
