
Die Ratinger Jonges stehen nach einem vereinsinternen Vorgang weiter im öffentlichen Fokus. Auslöser war die Aufnahme von Bernd Ulrich, der als AfD-Funktionär bezeichnet wird. In der Folge verkündeten zwei in Ratingen hoch geschätzte Mitglieder, Jan und Bastian Fleermann, medienwirksam ihren Austritt aus dem Heimatverein. Der Fall berührt Grundfragen, mit denen viele Traditionsvereine derzeit konfrontiert sind: Wie offen kann, soll und darf ein Verein sein und welche Grenzen setzt er sich, um Werte, Zusammenhalt und Außenwirkung zu schützen.
In einer schriftlichen Stellungnahme betonte Jonges-Baas Dr. Edgar Dullni, er bedaure es „zutiefst“, das Empfinden der Mitgliedschaft durch die Aufnahme verletzt zu haben. Er erklärte, es widerspreche seinem ethischen Verhalten und demokratischen Verständnis, jemanden allein aufgrund der Parteizugehörigkeit auszuschließen. Gleichwohl habe er sich einvernehmlich mit dem Vorstand zu einem Schritt entschlossen und die betreffende Person bereits am Donnerstag, 26. Februar, aus dem Verein ausgeschlossen, um weiteren Schaden abzuwenden. Dullni übernimmt nach eigenen Angaben die alleinige Verantwortung und kündigte an, auf der Jahreshauptversammlung die Vertrauensfrage zu stellen. Vorwürfe, er oder der Vorstand stünden rechtsextremem Gedankengut nahe oder unterstützten eine Unterwanderung des Vereins, wies er zurück.
Eine ergänzende Pressemitteilung des Vereins konkretisiert inzwischen die formalen Schritte: Auf der Vorstandssitzung am Dienstagabend, 3. März, bestätigte der Vorstand den Beschluss zur Kündigung der Mitgliedschaft von Bernd Ulrich einstimmig. Die Kündigung war Ulrich bereits am 26. Februar zugestellt worden. Nach Angaben Dullnis habe Ulrich die Kündigung akzeptiert und wolle nicht rechtlich dagegen vorgehen. Zudem weist die Pressemitteilung darauf hin, dass der Aufnahmeantrag im Mai 2025 nach kontroverser Debatte im Vorstand nicht einstimmig angenommen worden war.
Über den konkreten Einzelfall hinaus wollen die Ratinger Jonges nun strukturelle Konsequenzen ziehen. Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Vorstand einen Unvereinbarkeitsbeschluss, der der Mitgliedschaft auf der Jahreshauptversammlung am 19. März in der Stadthalle zur Abstimmung vorgelegt werden soll. In dem Beschluss heißt es unter anderem, Positionen, die Menschen aufgrund Herkunft, Religion, sexueller Identität oder anderer persönlicher Merkmale abwerten oder ausgrenzen, seien mit Zielen und Werten des Vereins unvereinbar. Ebenso hätten Hass und Hetze, völkischer Nationalismus und die Relativierung demokratischer Prinzipien keinen Platz. Weiter wird formuliert: Mitglieder einer Partei, die als extremistisch gilt, könnten nicht Mitglied im Verein Ratinger Jonges sein.
Der Vorgang macht sichtbar, wie groß die Erwartungen an Traditionsvereine in einer zunehmend polarisierten Debattenlage geworden sind. Während die schnelle Korrektur der Aufnahmeentscheidung als Versuch gelesen werden kann, Schaden vom Verein abzuwenden und Handlungsfähigkeit zu beweisen, zeigt der Austritt der Fleermanns, wie tief der Vertrauensverlust bei einzelnen Mitgliedern wiegt. Entscheidend dürfte nun sein, wie transparent die Abläufe aufgearbeitet werden und ob die anstehenden Beschlüsse die erhoffte Klarheit schaffen.
Bei aller Kritik an der ursprünglichen Entscheidung wäre es zugleich unangemessen, den Verein insgesamt auf diesen Konflikt zu reduzieren. Die Ratinger Jonges haben über Jahrzehnte hinweg einen prägenden Beitrag zur Stadtgeschichte und zur Stadtgesellschaft geleistet, durch Heimatpflege, Brauchtum, kulturelle Aktivitäten, die Unterstützung von Initiativen und Vereinen sowie als verlässliches Netzwerk bürgerschaftlichen Engagements. Viele Projekte und Veranstaltungen in Ratingen tragen bis heute Handschrift oder Unterstützung des Vereins, oft im Hintergrund, aber mit spürbarer Wirkung.
Gerade deshalb kommt es jetzt auf Maß und Fairness in der Bewertung an. Ein Fehler mit erheblicher Außenwirkung musste benannt werden, zugleich verdient die sichtbare Korrektur und die Bereitschaft, sich in der Jahreshauptversammlung der Vertrauensfrage zu stellen, eine sachliche Würdigung. Vereinsdemokratisch ist der nächste Schritt klar: Die Mitgliedschaft entscheidet am 19. März, ob sie den Kurs der Aufarbeitung und Neujustierung mitträgt. In diesem Rahmen erscheint es naheliegend, dem Vorsitzenden nicht vorschnell das Vertrauen zu entziehen, sondern ihm die Chance einzuräumen, Vertrauen durch Konsequenz, Transparenz und klare Leitplanken zurückzugewinnen.
