Eingang zum Rathaus in Ratingen, Bild: Alexander Heinz
Eingang zum Rathaus in Ratingen, Bild: Alexander Heinz

Ratingen | Mehrere Ratsfraktionen in Ratingen fordern den Kreis Mettmann auf, den Anstieg der Kreisumlage im Kreishaushalt 2026 so weit wie rechtlich möglich zu dämpfen. Hintergrund ist der aktuelle Haushaltsentwurf des Kreises, der nach Auffassung der Antragsteller zu einer „weiteren deutlichen Belastung“ der kreisangehörigen Städte führt. Ratingen sei als eine der größten Zahlerkommunen davon überproportional betroffen; schon geringe Erhöhungen könnten Mehrbelastungen in Millionenhöhe auslösen.


Konkret soll der Kreistag im weiteren Verfahren zur Haushaltsaufstellung 2026 alle zulässigen Maßnahmen konsequent ausschöpfen, um den Kreisumlagebedarf zu begrenzen. Dabei sollen ausdrücklich Optionen einbezogen werden, die die Kreiskämmerer am 8. Dezember 2025 dargestellt haben.

Im Zentrum des Antrags stehen mehrere finanztechnische Stellschrauben: So wird insbesondere eine vollständige Ausbuchung der sogenannten Bilanzierungshilfe von rund 30 Millionen Euro gegen das Eigenkapital des Kreises gefordert. Ergänzend soll die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage fortgesetzt und weitere Maßnahmen zur Dämpfung des Umlageanstiegs geprüft und umgesetzt werden.

Zusätzlich schlagen die Fraktionen vor, im Kreishaushalt 2026 – analog zu kommunalen Konsolidierungsinstrumenten – einen globalen Minderaufwand von bis zu zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen vorzusehen. Damit sollen zusätzliche Spielräume entstehen, um den Umlageanstieg abzufedern.

Ein weiterer Schwerpunkt ist Transparenz: Die Kreisverwaltung soll dem Kreistag und den Städten nachvollziehbar darlegen, welche Auswirkungen wesentliche Haushaltsmaßnahmen jeweils auf die Höhe der Kreisumlage haben, welche konkrete Mehrbelastung daraus für jede einzelne Stadt – insbesondere Ratingen – entsteht und welche Alternativen zur Reduzierung des Umlagebedarfs geprüft wurden.

In der Begründung betonen die Antragsteller, dass es nicht um eine Sonderbehandlung für Ratingen gehe, sondern um eine faire, transparente und nachhaltige Haushaltsführung des Kreises, die die Belastungsgrenzen aller Städte respektiert und die kommunale Selbstverwaltung sichert. Eigenkapital sei kein Selbstzweck, sondern dafür vorgesehen, außergewöhnliche Belastungssituationen abzufedern; eine ausschließlich ergebniswirksame Auflösung der Bilanzierungshilfe würde hingegen dauerhaft höhere Umlagen nach sich ziehen.

Unterzeichnet ist der gemeinsame Antrag von Vertretern der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen, der BU, der SPD sowie der FDP. Die Stadtverwaltung Ratingen soll den Beschluss an Kreisverwaltung und Kreistag weiterleiten und sich interkommunal für eine ausgewogene Lastenverteilung einsetzen.