Düsseldorf (dpa/lnw) – Für Zuhälterei ist ein 36-jähriger Ratinger zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn wegen ausbeuterischer Zuhälterei, Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung schuldig. Zwei ausgebeuteten Frauen, die er mit der Loverboy-Masche köderte, muss der Mann Schadenersatz in Höhe von 3.000 und 8.000 Euro zahlen. Lediglich vom Vorwurf der Zwangsprostitution sprach das Gericht den 36-Jährigen frei.
Seine mitangeklagte Partnerin und Mutter seines Kindes sowie ein Helfer bekamen Bewährungsstrafen von 15 beziehungsweise 7 Monaten. Die Richter blieben damit deutlich unter der von der Staatsanwältin geforderten Strafe von neun Jahren Gefängnis.
Eine der Frauen war noch minderjährig, nämlich 15 Jahre alt, als sie vor knapp acht Jahren mit der Loverboy-Masche geködert und dann als Prostituierte jahrelang ausgebeutet wurde. Ähnlich hatte der Mann auch eine inzwischen 32-Jährige ausgenutzt – diese Frau hatte ihn Ende Januar 2024 angezeigt. Nach der Strafanzeige wurde der «Loverboy» überwacht und seine Telefone abgehört.
Die Verteidiger der angeklagten Männer hatten kein konkretes Strafmaß beantragt. Im Fall der mitangeklagten Partnerin war Freispruch gefordert worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

