Ratingen | Ab Anfang Oktober stellt die Stadt Ratingen neue kommunale Altkleidercontainer im gesamten Stadtgebiet auf. Die Standorte bleiben dabei – 45 bekannte Sammelpunkte – unverändert. Hintergrund sind gesetzliche Neuregelungen: Seit dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien.
Warum diese neuen Container?
Die Pflicht ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verankert und setzt eine EU-Abfallrahmenrichtlinie um. Ziel ist es, weniger Textilien im Restmüll zu entsorgen und mehr Recycling oder Wiederverwendung zu ermöglichen. Gut erhaltene Kleidungsstücke gelangen in den Secondhand-Handel, weniger brauchbare Teile werden zu Dämmstoffen oder Putzlappen verarbeitet.
Was darf in die neuen Ratinger Container?
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
| Saubere, tragfähige Kleidung | Stark verschmutzte oder beschädigte Kleidung |
| Hüte, Mützen, Schals | Arbeitskleidung, Putzlappen |
| Schuhe (paarweise zusammengebunden) | Matratzen, Teppiche, Gartenauflagen |
| Heimtextilien: Handtücher, Tischwäsche, Bettwäsche | Kissen mit Polyesterfüllung |
| Alles in Säcken verpackt | Nicht mehr nutzbare Textilien (Rest- oder Sperrmüll, ggf. Wertstoffhof) |
Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen
Neben den kommunalen Containern bleiben auch gewerbliche und karitative Sammlungen bestehen. Die Anbieter konnten sich über ein Interessenbekundungsverfahren um Standplätze im öffentlichen Raum bewerben.
Tipps für Bürgerinnen und Bürger
– Kleidung möglichst reinigen, bevor sie eingeworfen wird
– Schuhe paarweise binden
– Beschädigte oder stark verschmutzte Textilien in den Restmüll oder Sperrmüll geben
– Auf Qualität und Langlebigkeit beim Kleiderkauf achten
– Gut erhaltene Kleidung alternativ an Secondhand-Läden oder Kleiderkammern spenden

