Ratingen. Der Verband der pyrotechnischen Industrie Ratingen teilt mit: Silvesterfeuerwerk begeistert jedes Jahr Millionen Menschen. Die Nachfrage spricht für sich. Allein zu Silvester 2024/25 haben rund 12,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger Feuerwerksartikel gekauft. Die jüngste repräsentative Umfrage des VPI-Mitglieds Röder Feuerwerk lässt keinen Zweifel: Für 84 % der Deutschen ist Silvesterfeuerwerk eine feste Tradition ist. Doch so schön Feuerwerk auch ist – mit Rücksicht macht es doppelt Spaß!

“Feuerwerk hat viele Facetten. Es sorgt für tolle Effekte, für den Höhepunkt des Silvesterabends, für Emotionen und schöne Erinnerungen”, weiß Thomas Schreiber. “Es kann aber auch für Unmut sorgen, wenn es an Rücksicht fehlt”, so der VPI-Vorsitzende. Feuerwerk, das schon Tage vor Silvester gezündet wird. Feuerwerk, mit dem Menschen gefährdet werden. Feuerwerk, das in der Nähe schutzwürdiger Gebäude eingesetzt wird oder Müll, der achtlos auf der Straße liegen bleibt. So sollte es nicht sein: “Feuerwerk, richtig begriffen, ist eine wunderschöne Tradition in Deutschland – wenn wir alle damit rücksichtsvoll umgehen”, sagt VPI-Vorstand Richard Eickel.

Vor diesem Hintergrund gibt der Verband der pyrotechnischen Industrie für den anstehenden Silvesterabend folgende Hinweise um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Feuerwerk zu gewährleisten:

Gemeinsam Müll vermeiden

2023: Erstmals in der Geschichte der deutschen pyrotechnischen Industrie verzichteten viele Unternehmen auf den Einsatz von Plastik-Teilen und -Verpackungen. Mit dieser drastischen Reduzierung der Plastikanteile wurden rund  3.500t Plastik-Müll eingespart. Ob Raketen-Spitzkappen, Standfüße, Zündschnurabdeckungen – die deutsche pyrotechnische Industrie ersetzt seit 2023 jegliches Plastik durch biologisch abbaubare Materialien. “Wir haben unseren Teil für nachhaltiges Feuerwerk beigetragen, um zu beweisen, dass Umweltbewusstsein und Unterhaltung sich nicht ausschließen müssen”, sagt VPI-Vorstand Michael Kandler. Gleichzeitig sei es an jedem Einzelnen, seinen Teil beizutragen und die Feuerwerksreste noch am Abend ordnungsgemäß zu entsorgen.

Es geht auch leiser

Mit Feuerwerk darf man es einmal im Jahr so richtig krachen lassen – jedoch allein innerhalb klar definierter Grenzwerte. Die Lautstärke von Feuerwerkskörpern ist hierzulande gesetzlich geregelt. Alle Artikel der Kategorien F2 dürfen nicht mehr als 120 db(AI) in acht Metern Entfernung aufweisen. Legale Feuerwerkskörper halten diesen Grenzwert ein oder sind leiser. Die Branche produziert seit vielen Jahren auch lautstärkeärmeres Feuerwerk. Damit reagiert sie auch auf die Wünsche und Ansprüche von Tierhaltern und geräuschempfindlichen Menschen. Die Produkte legen den Fokus auf Leucht- statt Knalleffekte. Zu den Vorreitern in diesem Segment gehören die “Silence Line” (COMET), die “Green Line” (NICO) oder die mit dem Button “geräuscharmes Feuerwerk” gekennzeichneten Produkte der Firma WECO.

Rücksicht auf die Nachbarschaft

In der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist klar geregelt, dass das Zünden pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Rücksicht ist also auch im Gesetz verankert und sollte von jedem Bürger geachtet werden.

Gemeinsam gegen illegales Feuerwerk

Legales Feuerwerk ist geprüft und zugelassen. Während in Deutschland verkaufte Feuerwerksprodukte unter Kontrolle des Bundesamtes für Materialprüfung (BAM) stehen, sieht das bei illegal eingeführten Feuerwerkskörpern naturgemäß anders aus. Sie sind oftmals viel lauter und  gefährlicher als in Deutschland zugelassene Produkte. “Illegales Feuerwerk ist kein Spaß, sondern eine Bedrohung für Leib und Leben”, sagt Thomas Schreiber. Aus Rücksicht auf das eigene Leben und das anderer wird geraten: Finger weg von illegalem Feuerwerk!

Nur 24 Stunden für privates Feuerwerk

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Offiziell darf in Deutschland vom 31. Dezember bis zum 1. Januar Feuerwerk geschossen werden. Dennoch halten sich viele Bürger und Bürgerinnen nicht an die Vorgaben – und machen sich damit strafbar: Denn wer außerhalb dieses Zeitraums Feuerwerk zündet, dem drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR. Da kann einem beim “Silvesterspaß” schnell mal das Lachen vergehen…

Deshalb mahnt der deutsche pyrotechnische Verband : Erst kommt die Rücksicht, dann das Vergnügen!