Die Stadtverwaltung informiert. Foto: Mathias Kehren
Die Stadtverwaltung informiert. Foto: Mathias Kehren

Velbert. Die Stdatverwaltung weist auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bebauungsplänen in Velbert-Tönisheide hin. Diese findet statt am Dienstag, 14. Juni, ab 17 Uhr im Westflügel der Vorburg Schloss Hardenberg. Die Pläne liegen schon ab 16 Uhr zur Ansicht aus.


Interessierte Personen können sich an der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung der Bebauungspläne Neustraße und Leimkuhl beteiligen. Alle Bürgerinnen und Bürger, auch Kinder und Jugendliche, können sich während der Veranstaltung zu den Planungen und deren Zielen äußern, die von der Verwaltung erläutert werden.

„Das Tragen einer medizinischen Maske während der Öffentlichkeitsbeteiligung, außer am Sitzplatz, wird empfohlen und der Sicherheitsabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen sollte weiterhin eingehalten werden“, erklärt die Verwaltung.

Konzept für die Bebauung im Bereich Neustraße

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 516 – Neustraße – ist es, die Flächen im Geltungsbereich insbesondere für die Ansiedlung und Erweiterungen von produzierendem Gewerbe sowie für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zu sichern. Ein weiteres Ziel ist das Nahversorgungszentrum Tönisheide zu sichern sowie die Wohnnutzungen vor den negativen städtebaulichen Auswirkungen von Vergnügungsstätten zu schützen.  Zu diesem Zweck soll ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden, der nur Festsetzungen über die zulässigen Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten trifft. Die Beurteilung des Maßes der baulichen Nutzung erfolgt zukünftig gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Grundlage für die Steuerung sind die Ziele aus den städtebaulichen Entwicklungskonzepten, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept und dem Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Velbert.

Konzept für die Bebauung im Bereich Leimkuhl

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 518 –  Leimkuhl  – enthält für die Steuerung der Ziele aus den städtebaulichen Entwicklungskonzepten, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept und dem Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Velbert keine entsprechenden Festsetzungen. Daher soll dieser Bebauungsplan geändert werden, um die bestehenden Nutzungen zu sichern und um Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten zu steuern.

Informationen zum Verfahren finden Interessierte ab Dienstag, 14. Juni, bis einschließlich Freitag, 24. Juni, auch im Internet unter www.stadtplanung-velbert.de sowie unter https://www.o-sp.de/velbert/beteiligung.php. Hier besteht die Möglichkeit, sich zu den Planungen über das Onlinebeteiligungsportal zu äußern. Eine Beteiligung ist zudem auch postalisch an Stadt Velbert, Abteilung 3.1 Bauleitplanung und Denkmalschutz (Thomasstraße 1, 42551 Velbert) oder per E-Mail an Bauleitplanung@velbert.de sowie per Fax an 02051/26-2742 möglich.