Fast zwei Promille Blutalkohol stellte die Polizei bei der Heiligenhauserin fest. Symbolbild: Polizei
Fast zwei Promille Blutalkohol stellte die Polizei bei der Heiligenhauserin fest. Symbolbild: Polizei

Velbert. Am Donnerstagabend, 19. August, hat eine betrunken 40-Jährige sich gleich mehrfach polizeilichen Anordnungen widersetzt. Das berichtet die Polzei.


Am Donnerstagabend, gegen 21.45 Uhr, meldeten Zeugen der Velberter Polizei eine vermeintliche Trunkenheitsfahrt einer Opel-Fahrerin auf der Heiligenhauser Straße. Die daraufhin entsandten Beamten machten ein Astra Cabriolet und dessen 40-jährige Fahrerin ausfindig. Bei der Überprüfung bestätigte sich für die Beamten, dass die Frau aus Heiligenhaus ganz erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert knapp unter zwei Promille.

Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die Opel-Fahrerin ein, ordnete die Entanhme eine Blutprobe an und beschlagnahmte die Fahrzeugschlüssel und den Führerschein der Beschuldigten.

Weil die 40-Jährige während der Maßnahmen laut Polizei aktiven Widerstand geleistet und dabei sogar nach den Einsatzkräften getreten habe, wurde auch ein Verfahren wegen Widerstandes gegen eingeleitet. Gegen 22.15 Uhr wurde sie von der Polizei entlassen.

Nur etwas mehr als 30 Minuten später wurde die Polizei von Zeugen darüber informiert, dass die Beschuldigte erneut mit ihrem Fahrzeug unterwegs sei. Die Frau hatte offenbar einen Zweitschlüssel am Wohnort besorgt und war mit einem Taxi zur Heiligenhauser Straße nach Velbert zurückgekehrt, um dort ihren Wagen abzuholen und damit wieder nach Heiligenhaus zu fahren, vermutet die Polizei.

An der Wohnanschrift der Beschuldigten konnten die Beamten die kurz zuvor entlassene Heiligenhauserin und das Fahrzeug angetreffen. Laut Polizei „wenig glaubhaft“ und entgegen der Zeugenaussagen, behauptete die Beschuldigte, dass jemand anderes den Wagen nach Heiligenhaus gefahren habe.

Die Polizei leitete daraufhin ein weiteres Strafverfahren, wegen einer Trunkenheitsfahrt ohne Führerscheinbesitz, und ermittelt in dem Fall weiter.