Am Sonntag sind auch die Deutschen aufgerufen, ihre Abgeordneten für das Europaparlament zu wählen. Foto: Mathias Kehren

Velbert/Heiligenhaus/Wülfrath. Am Sonntag, 9. Juni, findet die Europawahl in Deutschland statt. Auch im Kreis Mettmann sind alle Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme für das 10. Europäische Parlament abzugeben. Neu ist, dass auch 16- und 17-Jährige wählen gehen können.


Bei der Europawahl sind rund 500 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Insgesamt gilt es 705 Sitze zu vergeben. Die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich nach der Bevölkerungszahl. Deutschland stellt mit 96 Abgeordneten die größte Gruppe im EU-Parlament, gefolgt von Frankreich (79) und Italien (76).

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag 16 Jahre oder älter sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Wer sich unsicher ist, welche Partei die eigene Meinung am besten vertritt, kann den „Wahl-O-Mat“ ausprobieren. Dieser wird von der Bundeszentrale für politische Bildung für die Europawahl angeboten. Alle Parteien mussten darin gleich lautende Fragen beantworten, um ihren Standpunkt vergleichbar zu machen.

Insgesamt 34 Parteien und sonstige politische Vereinigungen sind zur Europawahl 2024 zugelassen. Auf dem Stimmzettel sind jeweils die ersten zehn Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt. Gewählt werden nicht einzelne Parteivertreter, sondern die Partei an sich. Die Sitze im Europäischen Parlament werden später entsprechend dem Stimm-Verhältnis verteilt, das auf die einzelnen Parteien entfallen ist. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für fünf Jahre gewählt.

Aufgaben des EU-Parlaments

Das Europäische Parlament ist eines der zwei gesetzgebenden Organe der EU. Gemeinsam mit dem Rat der EU, der die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertritt, verabschiedet es EU-Gesetze zu einer Vielzahl von Themen, wie Binnenmarkt, Umwelt, Landwirtschaft, Handel und Verbraucherschutz.

Die Abgeordneten arbeiten in Ausschüssen zu verschiedenen Sachgebieten, in denen sie Gesetzesentwürfe vorbereiten und über diese abstimmen. Im Plenum, dem Versammlungsort aller Abgeordneten, finden schließlich die Abstimmungen statt.

Anders als nationale Parlamente können die Abgeordneten des Europäischen Parlaments keine eigenen Gesetzesvorschläge einbringen. Das Initiativrecht liegt allein bei der Europäischen Kommission. Das Parlament kann jedoch die Arbeit der Kommission kontrollieren, ihr Misstrauen aussprechen und den Kommissionspräsidenten wählen.

Zudem hat das Parlament das Recht, den EU-Haushalt zu verabschieden und die Kontrolle über die Ausgaben der EU zu übernehmen.

Weitere Informationen zur Europawahl und ein Musterstimmzettel finden sich auf den Internetseiten des Innenministeriums des Landes NRW https://www.im.nrw/themen/europawahl-2024.