Velbert. Seit Mittwoch, 28. April, gelten neue Vorschriften im Straßenverkehr und ein neuer Bußgeldkatalog, an dem sich auch der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Velbert orientiert. Bei Verstößen gegen die Vorschriften gelten künftig teils höhere Bußgelder, Fahrverbote drohen außerdem schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Der Kommunale Ordnungsdienst weist darauf hin, dass er künftig wieder über die Messstellen des mobilen Blitzers vorab informieren wird. Entsprechend der neuen Verordnung und dem Bußgeldkatalog wird er ab sofort allgemeine Halt- und Parkverstöße mit bis zu 25 Euro sanktionieren.
Die Geldbußen für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steigen von 35 Euro auf 55 Euro. Das gilt auch für den neu eingeführten Tatbestand des unberechtigten Parkens auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie auf einem Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge. Die Geldbußen steigen außerdem für rechtswidriges Parken an engen Straßenstellen, an scharfen Kurven und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Bei Geschwindigkeitskontrollen wird neuerdings bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts bereits ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Weitere Infos zum Bußgeldkatalog finden Interessierte online auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
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