Hakan Civelek ist Geschäftsführer der IG Metall Velbert. Foto: IGM Velbert
Hakan Civelek ist Geschäftsführer der IG Metall Velbert. Foto: IGM Velbert

Velbert. Laut IG Metall Velbert ist die Impfbereitschaft der Beschäftigten durch die seit einer Woche am Arbeitsplatz geltende „3G“-Regel gestiegen. Andererseits hätte sie aber auch die „Fronten verhärtet“: Mitarbeitende, die sich nicht impfen lassen wollten, ließen sich monatelang beurlauben oder gingen ins Homeoffice, um „den Druck zu umgehen“.

„Wir werden täglich von Beschäftigten und Arbeitnehmerinteressenvertretungen angerufen, die unsicher im Umgang mit den neuen 3G-Regeln sind. Viele Fragen sich, ob die Zeit für Tests oder Eingangskontrollen vergütet werden muss oder ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, Tests im Betrieb anzubieten“, sagt der Geschäftsführer der IG Metall Velbert, Hakan Civelek.

„Aus den tarifgebundenen Betrieben bekommen wir zurückgespiegelt, dass die 3G-Regel strikt eingehalten wird und dass die Impfbereitschaft der Beschäftigten steigt. Die tägliche Testpflicht ist eben sehr umständlich und kostenintensiv“, so Civelek.

Allerdings gibt die Gewerkschaft auch an, dass die Konflikte in den Betrieben zunehmen. „In Einzelfällen lassen sich Beschäftigte, die sich nicht impfen lassen wollen, für mehrere Monate unentgeltlich freistellen. Andere gehen – insofern es die Arbeit zulässt – vermehrt ins Homeoffice, um den Druck zu umgehen. Die Ungeimpften, die sich auch in Zukunft nicht impfen lassen wollen, empfinden die konsequenten Kontrollen als Schikane und Erpressung und die Fronten verhärten sich zunehmend“, so Civelek. Die Gewerkschaft befürchtet, dass die Konflikte weiter zunehmen könnten.

Seit einer Woche gilt die „3G“-Regel am Arbeitsplatz. Die Beschäftigten erhalten demnach nur Zugang zu ihrem Arbeitsplatz, wenn sie entweder geimpft, genesen oder einen aktuellen negativen Antigen-Coronatest vorweisen können. Der Test darf auch nicht älter als 24 Stunden sein. Verstößt entweder der Beschäftigte gegen seine Auskunftspflicht oder der Arbeitgeber gegen seine Dokumentationspflicht, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Wenn der Beschäftigte keinen tagesaktuellen Test vorlegen kann, darf der Arbeitgeber ihn nicht beschäftigen, wodurch der Vergütungsanspruch aufgehoben wird. Der Beschäftigte bekommt also kein Gehalt.