Velbert. Die Stadt verlängert das zwischen 19 und 8 Uhr geltende Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen. Die Regelung ist befristet bis zum 6. Juni, 0 Uhr.
Die in Velbert seit 1. April geltende Allgemeinverfügung mit einem zwischen 19 Uhr und 8 Uhr zeitlich beschränkten Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen wurde verlängert. Sie ist nun befristet bis 6. Juni 2021, 24 Uhr und ist veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10 / 2021 (www.velbert.de/aktuelles/amtsblatt). Darauf weist die Stadt Velbert hin.
Danach ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen (einschließlich der als Spielflächen ausgewiesenen Schulhöfe) von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages untersagt. Zudem besteht ein Verweilverbot von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages auf dem Gelände des Höferparks (Freizeitpark Nordstadt), des Pferdemarktes sowie im Herminghauspark.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Coronaschutzverordnung verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.