Velbert/NRW. Ab Freitag, 3. Juli, können Bürger in Nordrhein-Westfalen den neuen digitalen Fischereischein beantragen. Grundlage ist die Novellierung des Landesfischereigesetzes, die der Landtag Nordrhein-Westfalen am 17. Juni 2026 beschlossen hat. Das berichtet die Stadt Velbert.
Mit der Gesetzesänderung werden Fischereischeine künftig als fälschungssichere Scheckkarte mit Chip sowie zusätzlich als digitales Zertifikat für das Smartphone ausgestellt. Der Fischereischein selbst gilt lebenslang. Die Fangberechtigung wird – wie bisher – nach Zahlung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre aktiviert.
Rund 240.000 Fischer werden auf das neue System umgestellt.
In Velbert kann der Antrag persönlich in den Service-Büros gestellt werden. Eine Alternative stellt das NRW-Serviceportal zur Verfügung, wo die Beantragung online möglich ist.
Wer seine Fischerprüfung vor dem 1. Juli 2026 abgelegt oder bereits einen Fischereischein erhalten hat, muss den neuen digitalen Fischereischein einmalig persönlich im Service-Büro beantragen, informiert die Stadt Velbert. Dort werden die bisherigen Fischereischeine beziehungsweise Fischerprüfungszeugnisse auf ihre Echtheit überprüft.
Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 bestanden hat, kann den Antrag auch online stellen. Dafür sind eine BundID mit aktivierter eID-Funktion erforderlich.
Online günstiger
Die Online-Beantragung ist günstiger als der Antrag im Service-Büro. Die einmalige Ausstellung des lebenslang gültigen Fischereischeins kostet online 18 Euro, vor Ort 30 Euro.
Die Fischereiabgabe beträgt für ein Kalenderjahr 14 Euro online beziehungsweise 22 Euro im Service-Büro. Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre fallen online 42 Euro und vor Ort 50 Euro an.
Bestehende Fischereischeine bleiben gültig
Bereits vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten bis zu ihrem regulären Ablauf ihre Gültigkeit.
Mit der Gesetzesänderung entfällt außerdem der bisherige Jugendfischereischein. Künftig dürfen Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis einschließlich 15 Jahren in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln.


