Die Sparkasse HRV informiert. Logo: Sparkasse HRV
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Kreis Mettmann. Seit Jahren befinden sich Banken und Sparkassen in einem von der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgegebenen Niedrigzinsumfeld. So müssen Geldhäuser in der Eurozone für Liquiditätsüberschüsse, die sie selbst bei der EZB parken, Zinsen zahlen. Diese Überschüsse entstehen, weil Kunden mehr Geld auf Konten ansammeln als Kredite nachgefragt werden. Die Höhe dieser Zinszahlungen lag für 2019 bei etwa 2,4 Milliarden Euro für deutsche Institute. Dies führte dazu, dass mittlerweile rund 330 Banken und Sparkassen ein Verwahrentgelt für (Privat-) Kunden eingeführt haben.

Die Sparkasse HRV hat diesen EZB-Einlagenzins viele Jahre nicht an ihre Privatkunden weitergegeben. 2020 wurde jedoch für diese Kundengruppe ein Verwahrentgelt eingeführt. Die entsprechende Freibetragsgrenze lag bei 500.000 Euro für Vermögen in kurzfristig verfügbaren Einlagen. Die betroffenen Kunden (rund 0,5 % aller Kunden) wurden aktiv von der Sparkasse angesprochen und über andere Anlagemöglichkeiten beraten – denn faktisch „verbrennen“ Kunden mit entsprechendem Vermögen auf Tagesgeldern oder Sparbüchern bares Geld.

„Selbst bei einer niedrigen Preissteigerung oder Inflationsrate von rund 1,3 %, wie sie für 2021 prognostiziert wird, und einem Sparbuchzins von 0,001 % trägt man aktiv dazu bei, den Wert seines eigenen Vermögens kontinuierlich zu reduzieren“, so die Wertpapierspezialistin Andrea Machost, Direktorin Private Banking und VermögensCenter der Sparkasse. „Wir haben im vergangenen Jahr sehr gute Erfahrungen damit gemacht, mit unseren Kunden mit entsprechend hohen Einlagen auf Sparbüchern und Tagesgeldern über ihre Vermögensstruktur zu sprechen – mit dem Ziel, dass das Vermögen je nach Wunsch entweder in der Substanz erhalten bleibt oder sich entsprechend vermehrt. Hierzu haben wir Lösungen und Konzepte mit individuellen Wertpapier- und/oder Versicherungsanlagen für unsere Kunden entwickelt. So können z. B. auch offene Immobilienfonds für konservative Anleger eine sehr gute Alternative sein. Mit einigen Kunden, für die eine Änderung der Anlagestruktur nicht in Frage kam, haben wir dann die Vereinbarung über ein Verwahrentgelt getroffen.“

Trotz des Niedrigzinsniveaus wachsen die Kundeneinlagen der Sparkasse stetig – 2020 etwa um die 8,5 % (= plus 253 Mio. Euro). Und dieses Wachstum verursacht durch den EZB-Zins immer weitere Kosten. Aus diesem Grund wird die Sparkasse 2021 die Freibetragsgrenze für Einlagen von Privatkunden senken. Für den, der bereits Kunde bei der Sparkasse HRV ist, gilt dann eine Freibetragsgrenze von 100.000 Euro (Eheleute/eingetragene Partnerschaft: 200.000 Euro). Für Neukunden liegt der Wert bei 50.000 Euro bzw. bei 100.000 Euro für Eheleute/eingetragene Partnerschaften.

„Wir haben alle betroffenen Kunden schriftlich informiert. Dies sind weniger als 3 % aller Kunden. Bis Ende März werden unsere Beraterinnen und Berater weitestgehend mit jedem der angeschriebenen Kunden ein Gespräch über Alternativen und das weitere Vorgehen geführt haben“, erklärt Pressesprecher Holger Kleine das weitere Vorgehen. „Mit den Freibeträgen liegen wir absolut im Marktvergleich. Neben Sparkassen haben auch Groß- und Direktbanken bereits seit längerem Verwahrentgelte eingeführt und deren Freibetragsgrenzen heruntergesetzt.“

Sparen sei weiterhin sehr wichtig, um Ziele zu erreichen und sich Wünsche zu erfüllen, betont Holger Kleine. Wer das erfolgreich umsetzen möchte, sollte dafür heute jedoch auf andere Anlageformen zurückgreifen als Tagesgeld und Sparbuch.