Velbert. Die Stadtwerke Velbert weisen darauf hin, dass Anschreiben, in denen ihre Kunden zu den Entlastungen durch die Strom- und Gaspreisbremse informiert wurden, teils fehlerhafte Angaben enthalten.
Aufgrund eines Systemfehlers wurden in einigen Fällen falsche Abschlagspläne zur Gas- und Strompreisbremse berechnet und ausgewiesen, so die Stadtwerke. Die betroffenen Kunden werden von dem Versorger erneut postalisch informiert, sie müssen nicht aktiv werden, heißt es weiter.
„Wir bedauern sehr, dass es zu diesem Fehler in den Anschreiben zur Gas- und Strompreisbremse gekommen ist, und entschuldigen uns ausdrücklich hierfür“, erklärt Bert Gruber, Kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Velbert. „Selbstverständlich werden wir die Berechnungen schnellstmöglich korrigieren.“
Der Versorger ist gesetzlich verpflichtet, seine Kunden über die Entlastungen, die durch die Gas- und Strompreisbremse entstehen zu informieren. Hierzu werden die individuellen monatlichen und jährlichen Auswirkungen auf Basis des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet. Die dadurch neu berechneten Abschlagspläne waren in den betroffenen Anschreiben aufgrund eines Systemfehlers fehlerhaft.
„Die Berechnung der individuellen Entlastung durch die Gas- und Strompreisbremse stellt alle Energieversorger vor eine große Herausforderung. Unsere Sorge war es daher, dass die Systeme das nicht stolperfrei abbilden können. Leider hat sich das nun bewahrheitet.“
Aktuellen Informationen zur Gas- und Strompreisbremse finden Kunden auch auf der Internetseite der Stadtwerke: www.stadtwerke-velbert.de
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