Velbert. Der Bundesgerichtshof hat in zweiter Instanz die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen eine Klausel in der Muster-Abwendungsvereinbarung der Stadtwerke Velbert zurückgewiesen. Das berichten die Werke und bezeichnen den Entscheid für sich als “wichtigen Erfolg”.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW aus dem Dezember 2023. Beanstandet wurde unter anderem folgende Regelung in der “Muster-Abwendungsvereinbarung” der Stadtwerke: „Wenn eine Rate nicht fristgerecht und vollständig bei uns eingeht, ist diese Vereinbarung hinfällig und der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.“
Die Verbraucherzentrale NRW vertrat die Auffassung, bei einer Abwendungsvereinbarung handele es sich um einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub (im Sinne der §§ 514, 515 BGB). Daher dürfe die Forderung nur unter den strengen Voraussetzungen des Verbraucherkreditrechts fällig gestellt werden. Zudem sah die Verbraucherzentrale in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung von Haushaltskunden.
“Dieser Rechtsauffassung sind sowohl das OLG Düsseldorf als auch nun der BGH eindeutig entgegengetreten”, erklären die Stadtwerke Velbert. So habe der Bundesgerichtshof klargestellt, dass kein Kreditvertrag vorliege, da die Abwendungsvereinbarung unentgeltlich ausgestaltet ist und auch der zugrunde liegende Grundversorgungsvertrag keinen Kreditvertrag darstellt. Der BGH habe des Weiteren keine unangemessene Benachteiligung der Kunden im Sinne des § 307 BGB festgestellt.
Nach Gerichtsauffassung werde nach § 41g EnWG das Ziel verfolgt, die Energieversorgung sicherzustellen. Daraus folge aber nicht, dass die Fälligkeit bestehender Verbindlichkeiten dauerhaft hinausgeschoben werden können.
Tobias Grau, kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Velbert, ist der Meinung, dass das Urteil eine gute Nachricht für die Stadtwerke Velbert und auch für die Kunden ist. “Es vermeidet weiter aufgeblähte Abläufe und begrenzt Ausfallrisiken, die auf alle Kunden umzulegen wären. Auch den säumigen Kunden unter einer Abwendungsvereinbarung wäre mit dem weiteren Ansteigen der Außenstände nicht geholfen”, so Grau. Die sei hier “eindeutig auf dem Irrweg” gewesen. “Dieser ist nun zu Ende”, so Grau abschließend.


