Velbert. „Plastik und gekochte Speisereste gehören nicht in die Biotonne“, informieren die Technischen Betriebe der Stadt Velbert aus aktuellem Anlass. Immer wieder komme es zu Unklarheiten oder Fragen hinsichtlich der Befüllung der Biotonne, hat der Entsorger festgestellt.
All biologisch abbaubare Abfälle gehören in die Biotonne. Aus dem Garten können alle pflanzlichen Abfälle, also Strauch- und Astwerk, Hecken- und Rasenschnitt, Blumen und Gemüsepflanzen in die Biotonne gegeben werden. Äste sollten jedoch nicht dicker sein als fünf Zentimeter.
Gemüseputzreste, Obst- und Eierschalen, Kaffeefilter und Zierblumen aus dem Innenbereich sind in der Biotonne richtig aufgehoben. Außerdem in die Tonne können nahezu alle biologisch abbaubaren Küchenabfälle. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass sie roh und unzubereitet sind.
Eine Ausnahmen bilden Fisch- und Fleischabfälle, Knochen, Gräten, Wurst- und Käsereste. Diese Reste dürfen nicht in die Biotonne. Das Gleiche gilt für gekochte Speisereste und Brot, auch sie sind ein Fall für den Restmüll.
Ein absolutes No-Go sind Plastiktüten, auch wenn sie als kompostierbar gekennzeichnet sind. Dazu die TBV: „Kunststoffbeutel müssen von der Kompostierungsanlage mühsam aussortiert werden. Auch biologisch abbaubare Kunststoffbeutel verrotten erst nach einer langen Zeit, die die meisten Kompostierungsprozesse nicht erreichen. Greifen Sie lieber auf Papiertüten oder Zeitungspapier zum Sammeln zurück.“