
Velbert/Kreis Mettmann. Wer den Rettungsdienst ruft, erwartet Hilfe – keine Rechnung über hunderte Euro. Doch genau dieses Szenario beschäftigt derzeit die Städte in NRW. Hintergrund ist ein Vorstoß der Krankenkassen, die Kosten für sogenannte „Leerfahrten“ nicht mehr zu übernehmen. In Velbert will man solche Gebühren für Bürger unbedingt verhindern, denn für die Verantwortlichen steht das bewährte Solidarprinzip auf dem Spiel.
Das Thema sorgt bereits landesweit für Unruhe. In Essen gab es einen Vorstoß, Patienten knapp 270 Euro für eine Fahrt direkt in Rechnung zu stellen – eine Regelung, die nach heftiger Kritik schnell zurückgenommen wurde. Auch in Velbert erläuterten nun Bürgermeister Dirk Lukrafka, Ordnungsdezernent Christian Draeger und Feuerwehrleiter Manuel Schoch die Hintergründe der schwierigen Debatte.
Streitpunkt „Leerfahrten“
Auslöser für den Streit ist die Ankündigung der Krankenkassen, für einen Teil der Gebühren nicht mehr aufzukommen. Konkret geht es um „Leerfahrten“: Einsätze, bei denen der Rettungsdienst ausrückt, aber kein Patient ins Krankenhaus gebracht wird – etwa, weil eine Behandlung vor Ort ausreichte. Die Kassen berufen sich auf den Grundsatz, nur Leistungen zu vergüten, die der Patient tatsächlich in Anspruch nimmt. Eine Fahrt ohne Transport gehört nach dieser Lesart nicht dazu.
Wie die Krankenkassen der Stadt Velbert mitteilten, wollen sie künftig für rund 20 Prozent der Kosten nicht mehr zahlen. Stattdessen sollen die Bürger, die den Dienst in Anspruch nehmen, ihren Beitrag leisten. In Velbert kostet eine Fahrt derzeit 1.093 Euro. Damit blieben im Ernstfall über 200 Euro an den Patienten hängen.
„Blaulicht muss kostenlos bleiben“
Die Velberter Stadtverwaltung will dies unter allen Umständen verhindern. „Jeder soll den Rettungsdienst rufen können, wenn er meint, dass er Hilfe braucht – und das ganz ohne finanzielle Hintergedanken“, betont Bürgermeister Dirk Lukrafka. Ordnungsdezernent Christian Draeger pflichtet ihm bei: „Dass Blaulichtfahrten kostenlos sind, ist Teil unseres sehr wichtigen Solidarprinzips.“ Wer diesen Grundsatz in Frage stellt, riskiert absichtlich, dass Bürger im Ernstfall aus Angst vor Kosten nicht die Rettung alarmierten, befürchten die Verantwortlichen in Velbert.
Die Lösung liegt nicht bei der Stadt
Fakt ist jedoch auch: Aus eigener Kraft kann die Stadt die Situation nicht ändern. Was der Rettungsdienst leisten muss und welche Gebühren anfallen, ist im Rettungsgesetz NRW genau geregelt. Der Kreis Mettmann stellt als Träger den Bedarfsplan auf, der die Pflichten der Städte festlegt. In Velbert sind sechs Rettungswagen stationiert, die jährlich rund 12.000 Einsätze fahren. Hinzu kommen 4.500 Krankentransporte und der kreisweit tätige Notarzt mit knapp 3.000 Einsätzen.
Der Bedarfsplan regele exakt, wie viele Kräfte vorgehalten werden müssen, erläutert Dezernent Draeger. Bürgermeister Dirk Lukrafka ergänzt, dass allein das Vorhalten der Einsatzbereitschaft fast genau so viel koste wie der Einsatz selbst, abgesehen von geringfügigen Kosten für Treibstoff oder Material. Sprich: Die reklamierten „Leerfahrten“ spielen aus Sicht der Stadt bei den Kosten keine Rolle.
Impuls vom Land erwartet / Kein Plan B
Die Gebührenordnung legt fest, welche Kosten den Krankenkassen berechnet werden dürfen. „Damit ist die Kostenstruktur fix“, so Draeger. Bisher bedeutete dies die exakte Refinanzierung, durch den Vorstoß der Kassen entstünde nun ein Fehlbetrag von 20 Prozent.
Wie die Bürger vor diesen Gebühren verschont werden können, ist derzeit unklar. In Velbert – wie in vermutlich allen anderen NRW-Kommunen auch – wartet man dringend auf eine gesetzliche Neuregelung durch Land und Bund. Abhilfe könnte die Reform der Notfallversorgung sein, die derzeit vom Bundesgesundheitsministerium angestrebt wird. Damit sollen den Kassen Anreize gegeben werden, auch für Behandlungen vor Ort aufzukommen.
Bis die Bundesreform kommt, hofft man auf eine Übergangslösung, die unter Moderation von Landesgesundheitsminister Josef Laumann zwischen Kommunen und Krankenkassen aushandelt werden soll. „Die Gespräche darüber laufen schon“, weiß Bürgermeister Lukrafka und auch Dezernent Draeger geht von einer baldigen Lösung des Konflikts aus.
Einen Plan B gibt es ohnehin nicht: Die Satzung schreibe vor, dass Gebühren erhoben werden müssen – es gebe keinen Spielraum, um Geld aus anderen Töpfen zu nehmen, um damit den Rettungsdienst zu finanzieren, so Lukrafka. Nur der Gesetzgeber könne hier eine Lösung schaffen.

