Auf den Spielplätzen der Stadt Velbert gilt ein abendliches und nächtliches Verweilverbot wegen Corona. Archivfoto: Mathias Kehren
Auf den Spielplätzen der Stadt Velbert gilt ein abendliches und nächtliches Verweilverbot wegen Corona. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert. Die Stadt Velbert verlängert das zwischen 19 und 8 Uhr geltende Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen. Das teilt die Stadtverwaltung mit.


Die in Velbert seit 1. April geltende Allgemeinverfügung mit einem zwischen 19 Uhr und 8 Uhr zeitlich beschränkten Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen wurde verlängert. Die Verlängerung ist zunächst befristet bis zum 14. Mai, 24 Uhr. Grund sind die weiterhin hohen Corona-Inzidenzwerte.

Demnach ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen (einschließlich der als Spielflächen ausgewiesenen Schulhöfe) von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages untersagt. Zudem besteht ein Verweilverbot von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages auf dem Gelände des Höferparks (Freizeitpark Nordstadt), des Pferdemarktes sowie im Herminghauspark.

Auch weiterhin gilt: Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 3 Coronaschutzverordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 1a in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.