Velbert. In den vergangenen Tagen hat der Winter die Stadt Velbert wieder fest im Griff. Die Technische Betriebe sorgen für freie und sichere Straßen und Gehwege. Doch: Auch Hauseigentümer sind in der Pflicht Gehwege zu räumen. Die TBV informieren wie folgt.
Zusätzlich zum Winterdienst der TBV, sind auch Hauseigentümerinnen und -eigentümer dazu verpflichtet, angrenzende Gehwege beziehungsweise Straßen, welche keinen separaten Gehweg besitzen, schneefrei zu halten.
Wenn es schneit oder friert, gibt es eine feste Reihenfolge, nach der der Winterdienst sich der kommunalen Straßen annimmt. Dafür wurden die Straßen in drei Prioritäten eingeteilt.
Als erstes geräumt werden verkehrswichtige Straßen sowie Straßen mit gefährlichen Stellen.
Sammelstraßen im Velberter Stadtgebiet, die den Verkehr aus den Anliegerstraßen an eine Hauptverkehrsstraße führen, zählen zur Priorität 2.
Reine Anliegerstraßen fallen in die Priorität 3 und werden zum Schluss geräumt.
Der Winterdienst einiger Anliegerstraßen wird durch die Anlieger selbst wahrgenommen. Die genauen Regelungen sind bei den TBV nachzulesen unter unter www.tbv-velbert.de/strasse/strassenreinigung/regelungen .
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…schont den Auslöser seiner Kamera nicht und berichtet gerne aktuell von da, wo was los ist. In seinen eindrucksvollen Fotogalerien können sich die Menschen lachend wieder finden – oder sehen, was ihnen entgangen ist. Was er mit Fotos nicht erklären kann, schreibt er einfach auf.
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