Winterdienst der Technischen Betriebe Velbert ist gut vorbereitet Foto: pixabay

Velbert. In diesen Tagen ist auch in Velbert der erste Schnee dieses Winters gefallen, das Team für den Winterdienst der Technischen Betriebe Velbert (TBV) ist aber bereits seit Mitte Oktober und noch bis Mitte April in Bereitschaft.

Insgesamt umfasst das Team etwa 90 Beschäftigte, die für freie und sichere Straßen und Gehwege in Velbert sorgen. Dafür nutzen sie zehn Räumfahrzeuge, acht Kleintraktoren und 20 Fahrzeuge, mit denen die sogenannten Handkolonnen sich durch das Stadtgebiet bewegen.

Wenn es schneit oder friert, gibt es eine feste Reihenfolge, nach der der Winterdienst sich der kommunalen Straßen annimmt. Dafür wurden die Straßen in drei Prioritäten eingeteilt. Die Priorität 1 wird als erstes geräumt und umfasst verkehrswichtige Straßen sowie Straßen mit gefährlichen Stellen. Sammelstraßen im Velberter Stadtgebiet, die den Verkehr aus den Anliegerstraßen an eine Hauptverkehrsstraße führen, zählen zur Priorität 2. Reine Anliegerstraßen fallen in die Priorität 3 und werden zum Schluss geräumt.

Der Winterdienst einiger Anliegerstraßen wird durch die Anlieger selbst wahrgenommen.

„Bei starkem Schneefall kann es vorkommen, dass die Straßen der Priorität 1 und 2 schon wieder geräumt werden müssen, bevor die Nebenstraßen der Priorität 3 angefahren werden können“, erläutert Marius Walther von den TBV. Er ergänzt: „Unser Team arbeitet so schnell und sorgfältig wie möglich, leider lassen sich solche Situationen bei besonders starkem Schneefall trotzdem nicht immer vermeiden.“

Grundsätzlich werden die Straßen durch mechanische Räumung von Schnee befreit. Gestreut wird zumeist mit Salz, das die TBV nach dem Motto „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ einsetzen. In einem normalen Winter benötigen die TBV etwa 1.000 bis 1.200 Tonnen Streusalz. Es kommen auch sogenannte abstumpfende Mittel zum Einsatz, wozu Split, Granulate oder spezielle Sande zählen. Diese führen zwar nicht zur Beseitigung der Schnee- und Eisschichten, sie geben bei ausreichender Streuung aber guten Halt an den entsprechenden Stellen.

Zusätzlich zum Winterdienst der TBV, sind auch Hauseigentümerinnen und –eigentümer dazu verpflichtet, angrenzende Gehwege beziehungsweise Straßen, welche keinen separaten Gehweg besitzen, schneefrei zu halten. Die genauen Regelungen können online unter www.tbv-velbert.de/strasse/strassenreinigung/regelungen nachgelesen werden.