Die Polizei hat zwei Täter festgemnommen. Symbolbild: Polizei
Die Polizei hat zwei Täter festgemnommen. Symbolbild: Polizei

Velbert. Am Samstagmorgen, 9. Oktober, hat es in Velbert zwei Einbrüche gegeben. Die Polizei konnte zwei der Täter mit der Beute – 180 Euro Bargeld – festnehmen. Nach einem dritten Mann wird noch gesucht.


Laut Polizei gegen 5 Uhr am Samstagmorgen, beobachtete eine Frau drei maskierte junge Männer, die sich am Eingang einer Apotheke an der Schwanenstraße in Velbert-Mitte zu schaffen machten. Die Zeugin alarmierte daraufhin die örtliche Polizei.

Vor Ort stellten die Beamten fest, dass die Eingangstür der Apotheke gewaltsam aufgehebelt und so in die Geschäftsräume eingebrochen worden war. Weitere Einsatzkräfte beobachteten drei maskierte männliche Personen, die sich – aus Richtung der Apotheke kommend – fluchtartig in Richtung Kolping- und Oststraße entfernten. Dort trennten sie sich und versuchten, in unterschiedlichen Richtungen zu entkommen.

Zwei der drei flüchtigen Männer konnte die Velberter Polizei dennoch schnell festnehmen. Die beiden entpuppten sich nach ihrer Demaskierung als 17- und 20-jährige Brüder aus Velbert. Bei ihrer Festnahmen führten sie laut Polizeiangaben neben Sturmhauben und Handschuhen unter anderem auch ein Brecheisen sowie zwei Rucksäcke mit.

Im Rucksack des 20-Jährigen wurden mehrere Münzfächer einer Kasse mit rund 180 Euro Bargeld aufgefunden und sichergestellt. Laut Polizeiangaben gestand der Täter, dass das Münzgeld aus dem Apothekeneinbruch stammte.

Offenbar nur kurze Zeit zuvor war auch in eine Filiale eines Discounters an der Kolpingstraße eingebrochen worden. Die Polizei vermutet hier einen Tatzusammenhang. „Nach ersten Einlassungen der Beschuldigten“, so die Polizei, könnte auch dieser Einbruch auf deren Konto gehen. Ob dort ebenfalls Beute gemacht wurde, steht aktuell noch nicht fest.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu den Einbrüchen und zum noch flüchtigen dritten Komplizen der zwei Einbrecher dauern an. Parallel dazu ermittelt die Polizei, ob die Beschuldigten auch für weitere ähnlich gelagerte Einbrüche der Vergangenheit in Frage kommen.