Durch weggeworfene Einwegverpackungen von To-Go-Lebensmitteln entsteht in den Städten viel Müll. VZ NRW/adpic

Deutschland. Die Stadt Tübingen hat eine Steuer auf Einweg-Verpackungen für To-Go-Lebensmittel eingeführt. Die Verpackungssteuer soll einen Anreiz zum Umstieg auf Mehrweg-Verpackungen setzen und außerdem die Müllverursacher direkt zur Kasse bitten. Die Verbraucherzentrale NRW sieht die Verpackungssteuer als „wirksamen Impuls für weniger Einwegmüll beim To-Go-Essen“ und berichtet wie folgt. 


Eine Steuer auf Pizzakartons, Einweg-Kaffeebecher und Pommes-Schalen? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Stadt Tübingen kann damit die im Januar 2022 eingeführte Verpackungssteuer weiterhin von Imbissen und Fastfood-Restaurants erheben, die Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.

Philip Heldt, Experte für Abfall und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW, ordnet das Urteil ein.

Warum die Verpackungssteuer erhoben wird

Heldt: „Die Stadt Tübingen hat – wie viele andere Städte auch – das Problem erkannt, dass Fußgängerzone und Grünanlagen immer stärker mit To-Go-Verpackungen wie Plastikschalen, Dönerpapier und Getränkebechern verschmutzt werden. Damit Imbissbuden und andere Betriebe verstärkt Mehrweg-Verpackungen anbieten, wird eine Steuer erhoben, die die Verpackung des Essens in Einwegprodukte etwas teurer und damit weniger attraktiv macht. Der Anteil an wiederverwendbaren Mehrweg-Gefäßen in Tübingen ist seitdem gestiegen. Außerdem kann mit dem eingenommenen Geld die Reinigung der Stadt fairer finanziert werden, indem nämlich die Verursacher zahlen und nicht pauschal alle Bürgerinnen und Bürger, egal ob sie To-Go-Produkte kaufen oder nicht.“

Wird die Verpackungssteuer bald in anderen Städten erhoben?

Viele Kommunen haben dieses Urteil abgewartet und planen laut Verbraucherzentrale ebenfalls so eine Steuer einzuführen – beispielsweise die Millionenstadt Köln. Denn die seit Januar 2023 geltende sogenannte Mehrweg-Angebotspflicht richtet sich nur gegen Verpackungen aus Einwegplastik hat scheinbar nicht dazu geführt, dass die Belastung durch To-Go-Abfälle geringer wird.

Heldt: „Wie eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW vom Juni 2023 zeigt, hat trotz gesetzlicher Vorschrift rund jeder zweite Betrieb kein akzeptables Mehrweg-Angebot oder kam seiner Informationspflicht nicht richtig nach. Das ist natürlich fatal, weil dann Verbraucher:innen, die gerne Mehrweg nutzen wollen, es in vielen Fällen nicht bekommen. Wir denken, dass das Urteil zur Verpackungssteuer das nun ändern könnte und einen wirksamen Impuls für eine Verringerung von Einwegverpackungen setzt.“

Wird die Pommes „auf der Hand“ zu essen teurer?

Heldt: „Nein, weil man die Pommes ja dann auch in einer Mehrwegschale bekommen kann, auf die keine Steuer erhoben wird. Ein etwaiges Pfand auf die Mehrweg-Verpackung bekommt man zurück. Wenn das Problem der Einwegverpackungen nicht angegangen wird, kann man hingegen damit rechnen, dass die Müllgebühren stärker steigen werden, um die Reinigung der Innenstädte gegen zu finanzieren. Bezahlen muss man also so oder so. Nur, dass es mit einer Verpackungssteuer gerechter ist.“