Seit März 2021 gilt bereits das neue EU-Effizienzlabel für Geräte wie Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke, Gefriergeräte, Fernseher und Monitore. Bild: Verbraucherzentrale NRW
Seit März 2021 gilt bereits das neue EU-Effizienzlabel für Geräte wie Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke, Gefriergeräte, Fernseher und Monitore. Bild: Verbraucherzentrale NRW

Deutschland. Seit März 2021 gilt bereits das neue EU-Effizienzlabel für Geräte wie Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke, Gefriergeräte, Fernseher und Monitore. Zum 1. September folgt die Einführung neuer EU-Labels für Lampen. Energieexpertin Gerhild Loer erklärt, was sich durch die neuen Labels ändert und worauf beim Kauf von Lampen bzw. Leuchtmitteln zu achten ist.

Worin unterscheidet sich auf den ersten Blick das neue vom alten Label?

Die neuen Effizienzlabels haben keine Plus-Klassen mehr wie „A++“ oder „A+“. Die Skala reicht nun immer von A bis G. Auf den ersten Blick ähneln sich das neue und das alte Energielabel für Lampen: Auf beiden signalisiert eine Ampelskala von Rot bis Grün die Energieeffizienz des Leuchtmittels, und die Energieeffizienzklasse wird einem Buchstaben zugeordnet. Darunter ist angeben, wie viele Kilowattstunden die Lampe pro 1.000 Stunden verbraucht. Ganz neu ist der QR-Code auf jedem Etikett. Damit können Verbraucher:innen über ihr Smartphone zusätzliche Informationen zur Lampe aus der europäischen Produktdatenbank „EPREL“ abrufen.

Worauf ist beim Kauf besonders zu achten?
Das neue Label gibt die Energieeffizienz von A (beste) bis G (schlechteste) an. Das bedeutet: Alle heute auf dem Markt erhältlichen Leuchtmittel mit A++ werden dann voraussichtlich die  Effizienzklassen D bis F erreichen. Die oberen Klassen bleiben zunächst frei. Das soll die Hersteller motivieren, ihre Produkte noch energieeffizienter zu entwickeln. Neben der Effizienzklasse ist es vor allem wichtig, auf die Lumen- und Kelvinangaben zu achten, die einen Hinweis auf die Helligkeit und die Lichtfarbe der Lampe geben.

Wird es im Handel ab dem 1. September noch Leuchtmittel mit dem alten Energielabel zu kaufen geben?
Kennzeichnungspflichtige Leuchtmittel  mit dem „alten“ Energielabel bekommen eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Bis Februar 2023 kann es also sowohl alte wie auch neue Labels auf den Lampenverpackungen geben. Verbraucher:innen können daher für eine gewisse Zeit beide Ausführungen im Handel vorfinden. Ab 1. März 2023 müssen dann alle Leuchtmittel das neue Label führen.

Hintergrundinfo
Die EU-Energieeffizienzkennzeichnung – auch als Energielabel oder einfach nur Label bekannt – ist seit 1998 eine schnelle Orientierung bei der Wahl umweltfreundlicher und energiesparender Produkte.