Heiligenhaus. Im Zuge der Corona-Krise hat die Stadt Heiligenhaus eine Allgemeinverfügung erlassen. Infos auf separater Korona-Internetseite.


Entsprechend des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen hat die Stadt Heiligenhaus eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und bekannt gegeben, die in Ergänzung der entsprechenden Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 weitergehende, kontaktreduzierende Maßnahmen zum Zwecke der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-Co-V-2 vorsieht.

Die entsprechende Bekanntmachung ist zu finden unter https://www.heiligenhaus.de/rathaus/bekanntmachungen/einzelansicht/article/2020/03/18/-42044a1f7d.html.

Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen hat die Stadt Heiligenhaus eine eigene Internetseite geschaltet, die über die Maßnahmen und Entwicklungen in der Korona-Krise informiert. Die Adresse dieser Seite lautet www.heiligenhaus-corona.de.