Velbert. Bund und Land NRW fördern im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Ortszentrum Velbert-Neviges das private Engagement der Immobilieneigentümer bei der Neugestaltung von Außenanlagen und Fassaden zur Aufwertung des Altstadtbereiches. Das berichtet die Stadtverwaltung Velbert.
Schon nach der ersten Ankündigung des Programms wurde der erste Antrag gestellt, der nach seiner Bewilligung nun umgesetzt wird. Der Eigentümer der Bernsaustraße 1, die Düsseldorfer Vermögensverwaltung Nagel GmbH, saniert das ehemalige Kaufhaus „Gassmann“ in präsenter Lage in der Fußgängerzone am Eingang zum Ortszentrum. Zur Komplettsanierung der Fassade des Gebäudes und des Daches bekommt der Eigentümer einen Zuschuss von rund 36.000 Euro. Eine große Fördersumme, die aber auch im Zusammenhang mit einer erheblichen Investition des Eigentümers steht.
Die Teilnahme am Fassaden- und Wohnumfeldprogramm steht allen Eigentümern im Stadtumbaugebiet „Ortszentrum Neviges“ offen. Das Stadterneuerungsgebiet überschneidet sich in großen Bereichen mit dem Denkmalbereich Neviges. So ist bei geplanten Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes aller Gebäude im Denkmalbereich vorher eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen.
Bedingung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme zum Zeitpunkt der Förderzusage nicht beauftragt oder begonnen wurde, der letzte Anstrich mindestens zehn Jahre zurückliegt, keine Wärmedämmung vorgenommen und grundsätzlich das Haus als erneuerungsbedürftig eingestuft wird. Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen, wie Verputzen, Reinigung und der Anstrich, sowie der Rückbau von Fassadenverkleidungen. Da es Ziel ist, mit der Maßnahme das Quartier aufzuwerten, werden nur gut vom Straßenraum aus sichtbare Fassaden gefördert. Das Programm umfasst aber auch weitere Fördermöglichkeiten, wie beispielsweise die Begrünung von Mauern, Fassaden und Dächern sowie die Entsiegelung und Begrünung von Hof-, Spiel- und Wegeflächen. Auch das der Straße zugewandte Wohnumfeld kann mit dieser finanziellen Unterstützung umgestaltet werden. Die Fördersumme setzt sich zusammen aus Städtebaufördermitteln des Landes NRW und des Bundes. Maximal können 50 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst werden. In der ersten Phase stehen jetzt noch 64.000 Euro bereit, für die die Hauseigentümer Förderanträge stellen können.
Erste Ansprechpartnerin bei Fragen rund um eine förderfähige Fassadensanierung ist Katrin Neumann (Abteilung Stadterneuerung und Umwelt), Telefon 02051-262604, E-Mail: Katrin.Neumann@velbert.de. Bei ihr erhalten Interessierte zudem eine Erstberatung sowie alle Unterlagen zur Antragstellung. Weitere Informationen gibt es unter www.velbert.de/buergerinfo/stadtentwicklung-umwelt-bauen/stadterneuerung/neviges/fassadenprogramm-neviges.