Die Gewerkschaft Verdi kämpft gegen Shopping-Sonntage in der Vorweihnachtszeit. Foto: Mathias Kehren

Velbert. Die Gewerkschaft „ver.di“ hat einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt, um den in Velbert am dritten Advent geplanten verkaufsoffenen Sonntag zu verhindern. Das hat die Gewerkschaft in einer Presseerklärung mitgeteilt.


Verdi hat eigenen Angaben zufolge am 29.11.2024 einen Eilantrag beim OVG NRW gestellt, um den verkaufsoffenen Sonntag am 15.12. in Velbert zu verhindern.

„Wir hatten der Stadt ausführlich erklärt, weshalb wir den verkaufsoffenen Sonntag nicht nur im Interesse der Beschäftigten ablehnen, sondern auch der Ansicht sind, dass er rechtlich keinen Bestand haben kann. Aber offenbar hat man unser Schreiben nicht einmal den Ratsmitgliedern übermittelt“, erklärt Robert Puleski. So mache eine Anhörung natürlich wenig Sinn, empört sich der Gewerkschaftssekretär.

Die Gewerkschaft verfolgt das Ziel, „Sonntagsarbeit für die Beschäftigen in über 130 Betrieben zu verhindern“, so Verdi-Geschäftsführerin Stephanie Peifer. Die Beschäftigten sollten in der „hektischen Vorweihnachtszeit wenigstens am Sonntag einen freien Tag haben“. In anderen Städten sei die auch möglich, so Peifer und verweist auf Münster, wo es seit Jahren keine verkaufsoffenen Sonntage in der Innenstadt mehr gebe.

Verdi hat in den letzten Jahren wiederholt und teils erfolgreich verkaufsoffene Sonntage beklagt. „Wir können da nichts durchgehen lassen – sonst fühlen sich andere Gemeinden ja zum Nachmachen ermuntert“, gibt sich Robert Puleski im Falle Velberts kämpferisch.

Der Weihnachtsmarkt in Velbert mit rund 20 Ständen ziehe sicherlich nicht mehr Besucher an, als die weit über 100 Einzelhandelsgeschäfte, die dann am Sonntag öffnen können, ist Puleski überzeugt. „Das fordert aber das Gesetz und sogar unsere Verfassung“, stellt er abschließend fest.

Stadtmarketing Velbert hält am verkaufsoffenen Sonntag fest

„Auf alle Fälle plant das Stadtmarketing seine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem verkaufsoffenen Sonntag weiterhin wie vorgesehen“, informiert die Stadt auf Anfrage des Super Tipps. Im nächsten Schritt werde dem Stadtrat am 10. Dezember die dem verkaufsoffenen Sonntag zugrunde liegende ordnungsbehördliche Verordnung „erneut“ vorgelegt, heißt es. Diese enthalte eine Konkretisierung des Veranstaltungskonzepts (Weihnachtsmarktprogramm) und die im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Institutionen.

„Sollte durch einen Beschluss die Verkaufsöffnung untersagt werden, werden wir die betroffenen Händler umgehend informieren“, informiert das Stadtmarketing. Diese seien bereits über den Antrag der Gewerkschaft unterrichtet. „Der Weihnachtsmarkt ist selbstverständlich von dem Antrag der Gewerkschaft nicht betroffen und ist wie geplant geöffnet“, stellt die Stadtverwaltung abschließend klar.