Trotz Maskenpflicht und Kontaktverbot steigt die Zahl der Corona-Infizierten in Heiligenhaus weiter an, entgegen dem Trend im Kreis. Foto: Mathias Kehren
Trotz Maskenpflicht und Kontaktverbot steigt die Zahl der Corona-Infizierten in Heiligenhaus weiter an, entgegen dem Trend im Kreis. Foto: Mathias Kehren

Velbert. Das Gesuindheitsministerium NRW hat eine neue Schutzverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht. Diese ist am Montag, 2. November, in Kraft getreten und gilt bis Montag, 30. November. Die Stadt Velbert berichtet über die darin festgelegten Änderungen. Der in Velbert geplante Weihnachtsmarkt findet nicht statt.


Laut der neuen Schutzverordnung ist der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur für zwei Haushalte erlaubt – mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands – und nur mit maximal zehn Personen. Zusammentreffen oder Feiern mit mehr als zehn Personen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind demnach unzulässig und werden sanktioniert.

Gastronomie und Freizeiteinrichtung geschlossen

Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Kneipen, Cafés und andere gastronomische Einrichtungen müssen schließen. Das gilt auch für kulturelle Einrichtungen wie Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Messen, Musikschulen und Kinos. Auch Freizeit- und Vergnügungsangebote wie Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken und Bordelle bleiben ab Montag, 2.November, geschlossen.

Freizeit- und Amateursport

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist ebenso bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.

Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche bei Verwandten soll verzichtet werden. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober angetreten worden sind, sind bis zum 30. November untersagt. Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter die genannten Regelungen dieser Verordnung fallen, sind ebenfalls vorerst verboten.

Weihnachtsmarkt abgesagt

Der geplante Weihnachtsmarkt in Velbert wird abgesagt. Die Zahl der Infizierten ist in Velbert in der letzten Woche gestiegen und liegt laut dem Gesundheitsamt des Kreis Mettmann heute bei 165.

„Wir haben in den letzten Monaten in Velbert mit allen Mitteln versucht ein gesellschaftliches Leben mit möglichst vielen sozialen Kontakten und Veranstaltungen, im Rahmen der bisherigen Corona-Verordnung, zu ermöglichen“, sagt Bürgermeister Dirk Lukrafka. „Jetzt ist es aber an der Zeit, all das wieder zu reduzieren und ich bin sicher, dass die Velbertinnen und Velberter verantwortungsvoll damit umgehen werden und sich weiterhin an die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln halten werden. Das ist dringend notwendig, um sich gegenseitig zu schützen und das Virus einzudämmen“, erklärt der Bürgermeister. „Sie haben schon einmal eindrucksvoll bewiesen, dass sie dazu in der Lage sind, das wird uns auch diesmal gelingen“, sagt Lukrafka weiter.

Die Maßnahmen gelten zunächst bis Ende November. Die allgemeinen Regelungen zur Mund-Nasen-Bedeckung, sowie die Abstands- und Hygienevorschriften gelten auch weiterhin. Die neue Corona-Schutzverordnung ist auch auf der Homepage der Stadt Velbert unter www.velbert.de einzusehen.