
Velbert. Der Rat der Stadt Velbert hat bei seiner konstituierenden Sitzung am 4. November unter anderem drei Stellvertreter für den amtierenden Bürgermeister Dirk Lukrafka gewählt. An dritter Stelle ist dabei erstmals ein AfD-Ratsmitglied in die Funktion eines Repräsentanten der Stadt gekommen.
Der Velberter Rainer Köster hat sich in einem Leserbrief an unsere Redaktion gewandt und kritisiert die seiner Ansicht nach fehlende Abgrenzung zur Rechtspartei im Rat der Stadt.
Unter der Überschrift “Brandmauer gleich Fehlanzeige?” schreibt er: “Mehr als sehr schlimm ist schon das Wahlergebnis vom 14. September mit 17,97 Prozent und 13 Stadtratsmandaten für die AfD in Velbert. Nun darf sie auch noch einen stellvertretenden Bürgermeister hier stellen und bekommt im Rat dafür noch 7 Stimmen mehr!”
Köster kritisiert: “Wissen diese zusätzlich Zustimmenden wirklich nicht, dass die AfD als gesichert rechtsextremistisch gilt? Sind ihnen die Zitate von Höcke (Holocaust-Denkmal= “Denkmal der Schande”) und MdB Renner (“Schluss mit Schuldkult”) etwa nicht bekannt?”. Köster vermisst dazu eine “klare und eindeutige Distanzierung der Velberter AfD und ihres Kandidaten vom 4. November”.
Er weist außerdem auf einen Fall im nahegelegenen Mettmann hin, in dem eine AfD-Ratsfrau übereinstimmenden Medienberichten zufolge zu 1.000 Euro Strafe wegen “Volksverhetzung” verurteilt worden ist. Dazu Köster: “Sie hatte einen ‘Post’ weitergeleitet, in dem Juden u.a. als ‘Kinderschänder’ verunglimpft wurden – wie im tiefsten Mittelalter oder im Nazi-“Stürmer”. Das LG Wuppertal wies die Berufung gegen das Urteil zurück.” Auch in diesem Fall vermisst Köster eine öffentliche Abgrenzung der Velberter AfD-Fraktion.
“Mir dreht sich der Magen um!”
“Wie kann es angehen, dass die AfD ihren stellvertretenden Bürgermeister im Rat mit nicht einmal einem Viertel der Mandate durchsetzen kann? Mir als altem Velberter dreht sich dabei der Magen um!”, schließt Rainer Köster.
Mehr dazu: Erstmals AfD-Mitglied zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt
Anm. der Red.: Bei der betreffenden Wahl im Stadtrat wurden in geheimer Abstimmung 76 gültige Stimmen abgegeben: 56 für Liste 1 mit drei Kandidaten und 20 für Liste 2 mit einem Kandidaten. Nach der Verteilung (nach d’Hondt) ergaben sich dadurch 56 (Liste 1, Platz 1), 28 (Liste 1, Platz 2), 18,67 (Liste 1, Platz 3) und 20 (Liste 2, Platz 1). Gewählt waren also die ersten beiden Kandidaten von Liste 1 und der Kandidat von Liste 2.

