Die Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt (SPD). Foto: Büro Müller-Witt/Mirko Raatz
Die Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt (SPD). Foto: Büro Müller-Witt/Mirko Raatz

Kreis Mettmann. Am Mittwoch hat der Landtag Nordrhein-Westfalen ein neues Landeswahlgesetz verabschiedet. Darin ist unter anderem ein neuer Zuschnitt der Wahlkreise für die Landtagswahl 2022 vorgesehen.


Auch für den gemeinsamen Landtagswahlkreis von Heiligenhaus und Ratingen hat dies Konsequenzen. Bislang bestand der Wahlkreis „Mettmann III“ nur aus den beiden Städten. Durch die Gesetzesänderung wird aus dem Wahlkreis nun „Mettmann III – Mülheim II“, sodass Teile von Mülheim (Kommunalwahlbezirke „Saarner Kuppe“ und „Saarn-Süd/Mintard/Selbeck“) bei der nächsten Landtagswahl ebenfalls mitentscheiden, wer künftig den Wahlkreis im Landtag vertritt.

Die SPD-Landtagsabgeordnete für Heiligenhaus und Ratingen, Elisabeth Müller-Witt, sagt dazu: „Bislang konnte ich mich bei meiner Arbeit voll und ganz darauf konzentrieren, die Interessen der Menschen in Heiligenhaus und Ratingen zu vertreten. Künftig besteht die Herausforderung zusätzlich einen, wenn auch kleinen, Teil von Mülheim zu vertreten. Gleichzeitig bildet der größte Teil von Mülheim einen eigenen Wahlkreis. Hier gilt es künftig in Abstimmung mit der/dem Abgeordneten dieses Wahlkreises eine koordinierte Vertretung auch der Mülheimer Interessen zu organisieren.“