Landtagsabgeordneter Martin Sträßer Foto: Björn Ueberholz
Landtagsabgeordneter Martin Sträßer informiert. Foto: Björn Ueberholz

Kreis Mettmann. Die Sportvereine in Velbert, Wülfrath und Mettmann müssen keine Umsatzsteuer für ihre Mitgliedsbeiträge abführen. Das stellt der Landtagsabgeordnete Martin Sträßer klar. 


Das jüngst veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen von Sportvereinen hat bundesweit für Verunsicherung gesorgt. Insbesondere die Frage, ob Mitgliedsbeiträge künftig der Umsatzsteuer unterliegen könnten, beschäftigt viele Vereinsvorstände.

Für die große Mehrheit der gemeinnützigen Sportvereine ändere sich aktuell nichts, stellt der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer (CDU) klar: „Die Sportvereine in Velbert, Wülfrath und Mettmann – und nicht nur die – sind auf stabile und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Sie alle leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gemeinschaft, die Gesundheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Planungssicherheit bei der steuerlichen Behandlung ihrer Mitgliedsbeiträge ermöglicht es ihnen, ihre Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene dauerhaft zu sichern, Investitionen verantwortungsvoll zu tätigen und das Engagement der vielen Ehrenamtlichen zu stärken, die den Vereinssport Tag für Tag tragen.“

Auslöser der aktuellen Diskussion ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom November vergangenen Jahres. Darin stellt der BFH die bisherige Praxis infrage, nach der Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen als echte Mitgliedsbeiträge gelten und deshalb nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Diese Regelung hat den Vereinen bislang den Vorteil verschafft, ihre Beiträge nicht versteuern zu müssen. Obwohl der BFH den Fall zur weiteren Klärung an das Finanzgericht zurückverwiesen hat, hat dies für die Vereine derzeit keine unmittelbaren steuerlichen Folgen.

„Auf Landesebene begleiten wir die weiteren Schritte auf Bundesebene konstruktiv“, so Sträßer. „Unser Ziel ist eine Lösung zu finden, die rechtssicher und im Alltag gut umsetzbar ist, die die Interessen der Sportvereine schützt und zusätzliche steuerliche Belastungen vermeidet. Wir stehen fest an der Seite der Vereine und setzen uns dafür ein, dass sie weiterhin zuverlässig planen können. Für die gemeinnützigen Sportvereine im Land besteht aktuell kein Handlungsbedarf und kein Anlass zur Sorge.“