
Köln/Düsseldorf (dpa/lnw) – Das mittlerweile vielerorts geltende Badeverbot im Rhein hat nach Einschätzung der Kommunen den erhofften abschreckenden Effekt. «Die Kombination aus Kontrollen, Ahndung von Verstößen und Öffentlichkeitsarbeit zeigt Wirkung und es können Menschen vom Baden im Rhein abgehalten werden», sagte ein Sprecher der Stadt Köln auf Anfrage der dpa. Ein ähnliches Fazit ziehen Neuss, Düsseldorf, Leverkusen, Krefeld und Duisburg. In zahlreichen Fällen wurden Bußgelder verhängt.
In Köln hat das Ordnungsamt in diesem Jahr bisher 106 Verstöße gegen das Badeverbot festgestellt. In 69 Fällen habe es Bußgeldbescheide in Höhe von bis zu 250 Euro gegeben. «Es bleibt weiterhin wichtig, die bestehenden Maßnahmen fortzuführen und punktuell zu verstärken, um die Akzeptanz des Verbots weiter zu erhöhen und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu schützen», betonte der Stadt-Sprecher.
Meiste Verstöße werden von jungen Männern begangen
In Düsseldorf, das im vergangenen Jahr als erste NRW-Kommune ein Badeverbot eingeführt hatte, fanden nach Angaben eines Sprechers in diesem Sommer zahlreiche Kontrollen «mit einem hohen Personalaufwand» statt. Ergebnis: Rund 4.100 präventive Gespräche und 125 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das höchste Bußgeld habe 800 Euro betragen. Die meisten Verstöße seien von Männern zwischen 20 und 25 Jahren begangen worden.
«Die Kontrollen verfolgen neben der Ahndung von Verstößen vor allem auch einen aufklärenden und präventiven Zweck: Die Einsatzkräfte klären über die Gefahren des Rheins und das geltende Badeverbot auf und weisen auf die erheblichen Risiken des Badens in der Bundeswasserstraße hin», teilte die Landeshauptstadt mit. Trotz aller Kontrollen und Verbote: Entscheidend bleibe die Eigenverantwortung der Menschen.
Knöcheltief im Wasser ist erlaubt
In Leverkusen wurden sechs Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von rund 2.000 Euro erlassen. Die Anzahl werde als niedrig eingeschätzt, so dass eine abschreckende Wirkung des Badeverbots anzunehmen sei, erklärte eine Sprecherin.
In Krefeld wurden laut Stadt keine Verstöße festgestellt. In Neuss sprachen die Ordnungskräfte bisher nur mündliche Verwarnungen aus – angetroffene Personen seien lediglich mit den Füßen im Wasser gewesen, hieß es. Nach den Vorgaben der Städte ist es erlaubt, bis zu knöcheltief im Wasser zu sein.
Die Städte hatten seit August 2025 nach und nach Badeverbote eingeführt, um die Zahl der tödlichen Unfälle einzudämmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Dennoch sind auch in diesem Jahr in NRW Menschen im Rhein ertrunken – allein im Juni zählte die DLRG dort zehn Badetote.
