Ein Ermittlungsrichter am BGH hat über den Haftbefehl entschieden.
Ein Ermittlungsrichter am BGH hat über den Haftbefehl entschieden. Foto: Marco Priebe/dpa

Karlsruhe (dpa) – Nach einer Reihe von Sabotage-Angriffen auf das deutsche Stromnetz hat ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter in Vollzug gesetzt. Das sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Die Behörde ermittelt wegen des Verdachts der versuchten und vollendeten verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der versuchten und vollendeten Störung öffentlicher Betriebe.


Der Mann war schon vorher in Untersuchungshaft, daran ändert sich also prinzipiell nichts. Weil zwischenzeitlich allerdings die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland die Ermittlungen zu den Vorfällen übernommen hatte, wurde die Vorführung am BGH notwendig.

Bekennerschreiben und Täterwissen

Die Polizei hatte den 48-Jährigen Anfang September festgenommen. Er soll an mehreren Orten in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen versucht haben, Stromleitungen in der Nähe von Kohlekraftwerken zu sabotieren. Es gibt Bekennerschreiben. In einem davon heißt es: «Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen ist ein Verbrechen.» Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach in Bezug auf die Inhalte der Bekennerschreiben von Täterwissen.

«Die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten erfolgten länderübergreifend und zielten mutmaßlich auf die Verursachung großflächiger Stromausfälle», teilte die Bundesanwaltschaft anlässlich der Übernahme der Ermittlungen zwei Tage nach der Festnahme mit. «Dies war geeignet, in der Bevölkerung das Zutrauen in den Schutz der kritischen Infrastruktur zu schwächen und damit schädlichen Einfluss auf die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu nehmen.»