Ab dem 1. Januar 2021 gibt es die Grundrente. Für rund 1,3 Millionen Menschen heißt das, sie müssen ihre kleine Rente nicht mehr mit Hartz IV aufstocken. Stattdessen erhalten Rentnerinnen und Rentner, die wenig Rente bekommen, automatisch einen finanziellen Zuschlag, so dass sie über der Grundsicherung liegen. Logo: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Kreis Mettmann. Ab dem 1. Januar 2021 gibt es die Grundrente. Für rund 1,3 Millionen Menschen heißt das, sie müssen ihre kleine Rente nicht mehr mit Hartz IV aufstocken. Stattdessen erhalten Rentnerinnen und Rentner, die wenig Rente bekommen, automatisch einen finanziellen Zuschlag, so dass sie über der Grundsicherung liegen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dabei zählen sowohl die Zeiten der Berufstätigkeit wie auch der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen.

Ob einer Rentnerin oder einem Rentner die Grundrente zusteht, das prüft das Finanzamt anhand der Daten der Rentenversicherung. Das Ganze nennt sich „automatische Einkommensprüfung“. Grundlage dieser Prüfung ist das zu versteuernde Einkommen. Der daraus berechnete Wert wird für jedes Jahr mit dem Durchschnittseinkommen in Deutschland verglichen – und wer am Ende der Rechnung deutlich unter dem Schnitt liegt, dessen Rentenanspruch wird aufgewertet.

Die Einkommensprüfung wird in vielen Fällen nicht möglich sein, da die meisten Geringverdiener selten eine Steuererklärung abgeben oder abgeben müssen. Rentner sind nur dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2020 liegt bei 9.408 Euro für Alleinstehende und 18.816 Euro für Ehe- oder Lebenspartner. Von eben diesen Geringverdienern sind sehr wahrscheinlich keine Daten bekannt. Außerdem liegen die Angaben über das zu versteuernde Einkommen in der Regel lediglich für das vorvergangene Jahr vor – Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr somit möglicherweise erst einmal nicht. Die Einkommensprüfung soll allerdings einmal jährlich wiederholt werden.

Rentnerinnen und Rentner, für die aufgrund ihres niedrigen Einkommens die Grundrente in Frage kommt, sollten ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 abgeben. Und zwar auch dann, wenn sie dazu gar nicht verpflichtet sind. Denn die Prüfung des Grundrentenanspruchs basiert voraussichtlich auf dem Steuerbescheid 2019.

Sie haben Fragen zur Grundrente im Zusammenhang mit der Steuererklärung? Frau Christiane Winter leitet die VLH-Beratungsstelle in 42553 Velbert Neviges und steht Ihnen gerne von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr und nach Vereinbarung zur Verfügung – entweder vor Ort in der Eichenstr. 3 oder telefonisch unter 02053 – 420197 bzw. via E-Mail: [email protected].