Symbolfoto: Gerd Altmann auf Pixabay

Die Wochenzeitung KYOPO veröffentlichte in ihrer Service-Rubrik einen Tipp für Freiberufler. Der aktuellen Hinweis zur Erstattung des Rundfunkbeitrages stammt von Autor Andreas Niederdeppe aus Heiligenhaus, der für den deutschsprachigen Teil der koreanischen Wochenzeitung schreibt. Hier der Tipp:

Kennen Sie den Inhaber einer Betriebsstätte in Ihrem Freundeskreis? Oder führen Sie selbst ein Unternehmen oder eine Einrichtung wie z. B. Friseursalon, Fitness-Studio, Restaurant, Kosmetik-Salon, Musikschule, Sportverein, Kinderhort oder eine kirchliche Begegnungsstätte etc. ?

Dann kann sich der „Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag“ lohnen! Für öffentlich-rechtliches Radio und Fernsehen können Sie die Beiträge erlassen bekommen. Im Februar 2021 wurde hierzu ein neues Formular veröffentlicht.

Wann gilt das Formular? Wenn ein Unternehmen oder Verein aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens 3 Monate in 2020 und 2021 geschlossen war. Ganz neu: Der Zeitraum muss nicht aus 3 zusammenhängenden vollen Kalendermonaten bestehen. Sie können also die Tage aus den Jahren 2020 und 2021 addieren. Zur Ermittlung des Freistellungszeitraums können Selbständige jetzt sämtliche Tage, an denen eine Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, einfach zusammenrechnen. Schnell sind so über EURO 100 gespart!

Das Formular zur „Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht“ gilt sogar für mögliche Lockdowns in der Zukunft. Sie finden es im Internet unter:

https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/corona/index_ger.html

Der offizielle Name des Formulars heißt korrekt: „Antrag auf rückwirkende Freistellung einer Betriebsstätte wegen behördlich angeordneter Schließung (Corona-Pandemie)“. Um der aktuellen Situation von Unternehmen, Institutionen oder Einrichtungen des Gemeinwohls im Zuge der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, kann damit bei einer behördlich angeordneten Schließung die Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragt werden.

Nachweise oder Unterlagen brauchen Sie Ihrem Antrag nicht beilegen. Es reicht das eine Formular. Bei Rückfragen kommt der Beitragsservice direkt auf Sie zu.
Hinweis, damit Sie Ihre Erstattung sofort erhalten: Bitte geben Sie auf dem Antrag unbedingt Ihre neunstellige Beitragsnummer an. Diese finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug unter der Abbuchung „Rundfunk ARD ZDF D-Radio“. Senden Sie den unterschriebenen Antrag dann in einem Briefumschlag an diese Anschrift: ARD ZDF D-Radio Beitragsservice, 50656 Köln.