Informieren Sie sich aus erster Hand über die aktuell geltenden Regeln im Warenverkehr mit Großbritannien im Webinar des IHK am 10. Februar 2021, 14:00 bis 15:30 Uhr. Bild: pixabay

Düsseldorf. „Die Telefone glühen und die E-Mail-Postfächer laufen voll – seit Jahresbeginn haben wir rund 700 Anfragen unserer Mitglieder zum Brexit beantwortet. Das bedeutet im Schnitt pro Tag etwa 45 Kontakte in Sachen Brexit, Tendenz steigend“, so Ralf Schlindwein, Geschäftsführer International der IHK Düsseldorf. Dabei wollen die Unternehmen vor allem wissen: Welche sogenannten Ursprungsregeln gelten für meine zu exportierende Ware? Ist eine Registrierung als Unternehmen beim Zoll für den Export nach UK erforderlich? Wo finde ich die Zolltarifnummer für meine Ex- oder Importware? Und: Wo kann ich die Einfuhrzölle von Großbritannien einsehen?  

„Erste Hilfe zur Selbsthilfe bietet unsere Brexit-Service-Seite (www.duesseldorf.ihk.de/brexit), Webcode 4225060, auf der eine Vielzahl von FAQs bereits beantwortet werden. Ferner ist unser IHK-Brexit-Helpdesk unter Tel. 0211 3557-342 (Savas Poyraz), und 0211 3557-217 (Robert Butschen), allen Rat suchenden Unternehmen gern behilflich.

Informieren Sie sich aus erster Hand über die aktuell geltenden Regeln im Warenverkehr mit Großbritannien in unserem Webinar am 10. Februar 2021, 14:00 bis 15:30 Uhr“, so Schlindwein abschließend.

Weitere Informationen dazu finden Interessenten unter www.duesseldorf.ihk.de, Webcode 119145501.