Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Münster (dpa/lnw) – Zwei bei Motorradfahrern beliebte kurvenreiche Strecken in Nordrhein-Westfalen bleiben nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster gesperrt. Das Gericht wies am Mittwoch zwei Eilanträge gegen das Fahrverbot für Motorräder auf der L 701 bei Breckerfeld im Ennepe-Ruhr-Kreis und der L 128 in Simmerath bei Aachen ab. Die Beschlüsse sind laut der Mitteilung nicht anfechtbar (Az.: 8 B 285/24 und 8 B 347/24).

Die Strecke bei Breckerfeld war 1981 nach mehreren Unfällen gesperrt worden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte das Verbot 2022 aufgehoben. In der Folgezeit kam es erneut zu mehreren Unfällen mit Zweirädern. Der Ennepe-Ruhr-Kreis zog im Oktober 2023 die Konsequenz und ordnete die Sperrung zumindest für Freitag bis Sonntag und Feiertage an. Nach Ansicht des 8. Senats wohl zu Recht. Es liege die erforderliche besondere Gefahrenlage vor.

Das Gleiche gelte für die Streckensperrung der L 128 zwischen Steckenborn und Woffelsbach in der Städteregion Aachen, entschieden die OVG-Richter. Der Bereich ist seit 1997 an Wochenenden und Feiertagen für Motorräder gesperrt. Ein Motorradfahrer wollte das langjährige Verbot per Eilantrag aufheben lassen. Es gebe heute verbesserte Schutz- und Verkehrseinrichtungen, hatte er argumentiert. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Aachen den Antrag abgelehnt. Das OVG stützte diese Sicht. Das Interesse an der Sicherheit im Straßenverkehr stehe über den Interessen des Motorradfahrers, den Bereich befahren zu dürfen.