
Münster (dpa/lnw) – Ein Protest-Camp gegen Rheinmetall in Köln darf nun doch stattfinden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit eine Entscheidung der Polizei Köln und des Verwaltungsgerichts Köln gekippt. Die Behörden hatten das Camp mit dem Titel «Rheinmetall entwaffnen» verboten – und das Verwaltungsgericht hatte dieses Verbot für rechtmäßig erklärt. Das sei rechtswidrig, befand nun das OVG.
Unter dem Titel «Rheinmetall entwaffnen» will ein Veranstalter im Kölner Grüngürtel vom 26. bis 31. August gegen den Waffenproduzenten protestieren.
Münster sieht vom Protestcamp keine Gefahr ausgehen
In der Begründung des OVG hieß es nun am Samstag, das Verbot sei rechtswidrig, «weil es die Versammlungsfreiheit des Antragstellers verletzt.» Im Protestcamp seien laut Veranstaltungskonzept Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen geplant. «Hiervon geht keine Gefahr aus.» Soweit der Veranstalter zu Blockaden gegen rüstungsrelevante Einrichtungen im Stadtgebiet außerhalb des Campgeländes aufrufe, müssten sich polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gegen diese richten.
Das Gericht stellt zudem fest, dass man «entgegen der Einschätzung des Polizeipräsidiums» nicht annehme, dass der angegebene Zweck des Protestcamps nur vorgeschoben sei und stattdessen gewaltsame Aktionen oder andere Störungen der öffentlichen Sicherheit die wahren Ziele seien. Der OVG-Beschluss im Eilverfahren sei nicht anfechtbar.
Das Polizeipräsidium hatte bei seinem Verbot vergleichbare Camps in Kassel und Kiel angeführt, bei denen es zu rechtswidrigen Blockaden, Sachbeschädigungen und Widerstand gegen Polizeibeamte gekommen war.