Diese Richter haben am OVG über die Lagerung von Atommüll aus Jülich in Ahaus entschieden.
Diese Richter haben am OVG über die Lagerung von Atommüll aus Jülich in Ahaus entschieden. Foto: Guido Kirchner/dpa

Münster (dpa/lnw) – 152 Castorbehälter mit Atommüll aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich dürfen nach einem Urteil im Zwischenlager Ahaus gelagert werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Nachmittag entschieden und damit eine Klage der Stadt Ahaus und eines Anwohners abgewiesen. Das OVG ließ keine Revision zu, dagegen können die Kläger aber Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.


Die Atommüllbehälter lagern weiter vorerst mit einer Duldung in Jülich in der Nähe von Aachen. Die Genehmigung für die Aufbewahrung dort ist abgelaufen. Wann und ob die Castoren nun nach Ahaus kommen, ist aber noch offen – eine Transportgenehmigung für die Fahrt durch Nordrhein-Westfalen gibt es bislang nicht. 

Anwohner und Stadt hatten geklagt 

Geklagt vor dem OVG hatten die Stadt Ahaus und ein Anwohner, die Klage richtete sich gegen die Bundesrepublik. Nach ihrer Überzeugung hatte die zuständige Aufsichtsbehörde für die 8. Änderungsgenehmigung aus dem Jahr 2016 bestimmte Fragen zur Sicherheit der Anlage zum Beispiel bei Angriffen von außen nicht genügend erörtert. Damit sei die Genehmigung rechtswidrig – sie ist aber nötig, um weitere Castoren im Zwischenlager aufbewahren zu dürfen. 

Der 21. Senat des OVG teilt die Bedenken der Kläger nicht. Die Behörde habe die nötigen Fragen geklärt. Wenn es um Geheimhaltungsfragen wie die Sicherheit des Zwischenlagers im Fall von terroristischen Angriffen gehe, sei klar, dass nicht alle Informationen offengelegt werden könnten. 

Ermittlungsdefizite der Genehmigungsbehörde liegen laut OVG nicht vor. So sei auch der Absturz eines großen Passagierflugzeugs simuliert worden. Schutzmaßnahmen gegen einen theoretisch möglichen Beschuss der Lagerhalle seien bereits in früheren Änderungsgenehmigungen thematisiert worden. 

In der mündlichen Verhandlung warf der Vorsitzende Richter Ralph Heine der Klägerseite vor, sich zu wenig mit den schriftlichen Anlagen in der Genehmigung beschäftigt zu haben. Die entscheidenden Fragen seien durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hinreichend und konservativ abgeschätzt und beantwortet worden. Die Lagerkonstruktion des Zwischenlagers musste laut OVG nicht erneut überprüft werden, da hierfür eine Betriebsgenehmigung vorliegt. 

Deutliche Worte an die Politik

Heine hatte sich zum Auftakt überraschend deutlich in Richtung der Politik geäußert. «Wir sitzen hier, weil die Politik versagt hat», sagte der Vorsitzende Richter. Man habe sich für die Atomkraft entschieden, ohne zu regeln, was mit dem Atommüll passiert. Und bei der Endlagerfrage habe es die Politik ja auch nicht besonders eilig. Aber irgendwo müsse der Atommüll ja hin. 

Bürgermeisterin äußerte Sorge

Karola Voß, Bürgermeisterin von Ahaus, hatte in der mündlichen Verhandlung die Sorge geäußert, dass das Zwischenlager in Ahaus für eine Langzeitlagerung nicht brauchbar sei. Die Stadt habe vor über 40 Jahren Verantwortung übernommen. «Wir sehen, dass die über 300 Castoren länger als bis 2036 hier bleiben werden. Wir wehren uns aber gegen die neuen und haben Sorge, dass es dabei nicht bleibt.» 

Für das Zwischenlager gibt es die Genehmigung zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren sowie bestrahlter Kugelbrennelemente aus dem ehemaligen Thorium-Hochtemperatur-Reaktor in Hamm aus dem Jahr 1987. Die ist rechtskräftig und ist bis zum 31. Dezember 2036 gültig. Das OVG hatte hierzu bereits 1996 und 2004 Urteile gesprochen.