Düsseldorf (dpa/lnw) – Die Zahl der zugelassenen Wohnmobile wächst und wächst. In Nordrhein-Westfalen kommt statistisch gesehen auf 100 Einwohner inzwischen bereits mehr als ein Wohnmobil. Zum Stichtag 1. Januar 2025 waren in Nordrhein-Westfalen knapp 200.000 Wohnmobile zugelassen, wie das Statistische Landesamt mitteilte. Das ist ein Zuwachs von 8 Prozent innerhalb eines Jahres und von sogar rund 44 Prozent gegenüber dem 1. Januar 2021.
Bezogen auf die NRW-Bevölkerung waren Anfang 2025 rein rechnerisch 110 Wohnmobile je 10.000 Einwohner zugelassen. Das ist etwas unter dem Bundesdurchschnitt von 117 zugelassenen Wohnmobilen je 10.000 Menschen. Am höchsten ist die Wohnmobildichte demnach nach wie vor im Kreis Coesfeld mit rund 182 Wohnmobilen. Am niedrigsten fällt sie mit rund 50 zugelassenen Wohnmobilen je 10.000 Einwohnern weiterhin in der Stadt Gelsenkirchen aus. In allen Kreisen und kreisfreien Städten ist die Wohnmobil-Zahl gestiegen.
ADAC zum Parken: Im Konfliktfall Gespräch suchen
Der ADAC Nordrhein rät, sich bereits vor dem Kauf eines Wohnmobils Gedanken über den Parkplatz zu machen und im Konfliktfall das Gespräch mit Anwohnern oder Nachbarn zu suchen. In vielen Städten seien Stellplätze Mangelware, auch für Wohnmobile. Immer mehr Fahrzeuge würden deshalb außerhalb der Urlaubszeit monatelang in Wohngebieten abgestellt. Das sorge häufig für Unmut bei Anwohnern, die ihrerseits auf der Suche nach einem Parkplatz seien.
Das Abstellen in Wohngebieten bringe über kurz oder lang erfahrungsgemäß Ärger mit sich, auch wenn die meisten der Wohnmobile oder Gespanne legal am Straßenrand oder auf Parkplätzen stünden. Fahrer von Campern sollten beim Parken auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer im Blick behalten. So könne auf Schulwegen ein Wohnmobil rechtlich korrekt abgestellt sein. Da dennoch Schulkindern die Sicht beim Überqueren der Straße erschwert werden könnte, sollten Wohnmobil und Wohnwagen nicht vor Schule oder Kindergarten geparkt werden – selbst wenn es erlaubt sei, sagte ein ADAC-Sprecher.
Wo Wohnmobile parken dürfen
Wie der ADAC erklärt, dürfen Wohnmobile im öffentlichen Straßenverkehr überall dort parken, wo es nach Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung oder durch entsprechende Schilder nicht ausdrücklich verboten oder der Platz für bestimmte andere Fahrzeugtypen reserviert ist wie für Busse oder Lkw.
Wenn aber etwa das Schild Parkplatz mit dem Zusatzzeichen «Pkw» vorhanden ist, dann dürften dort keine Wohnmobile parken. An engen Straßenstellen dürfe ebenfalls nicht geparkt werden. Auch beim Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten müsse man als Camper besonders achtsam sein.