In der Gebäudereinigung liegt bei der Einhaltung von Beschäftigungsstandards einiges im Argen, wie eine staatliche Kontrolle ergeben hat. (Symbolbild)
In der Gebäudereinigung liegt bei der Einhaltung von Beschäftigungsstandards einiges im Argen, wie eine staatliche Kontrolle ergeben hat. (Symbolbild) Foto: picture alliance / Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Bei einer Kontrolle gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Arbeitsschutzmängel in der Gebäudereinigung sind in Nordrhein-Westfalen mehr als vier von fünf überprüften Betrieben negativ aufgefallen. Die festgestellten Mängel betrafen vor allem den Arbeits- und Gesundheitsschutz, aber auch Anmeldedefizite bei der Sozialversicherung, wie das Arbeitsministerium und die Generalzolldirektion in Düsseldorf mitteilten.


Demnach hatten mehr als 300 Einsatzkräfte vom 1. bis zum 5. September landesweit insgesamt 146 Betriebe und mehr als 500 Beschäftigte aus der Gebäudereinigungsbranche kontrolliert. Größere Unternehmen wiesen deutlich weniger Mängel auf als Betriebe mit einer geringeren Anzahl von Beschäftigten.

Insgesamt seien 851 Arbeitsschutz-Mängel festgestellt worden – die meisten in den Bereichen Gefahr- und Biostoffe sowie Gefährdungsbeurteilung. Moniert wurden etwa falsche oder unsachgemäße Lagerung von Putzmitteln, fehlende Schutzbrillen oder Handschuhe.

Nachlässigkeit kann teuer werden

In einigen Fällen habe die Arbeitsschutzverwaltung unmittelbar Bußgeldverfahren eingeleitet, teilten die Behörden weiter mit. Darunter seien Betriebe, die Arbeitsschutzbestimmungen nicht beachtet oder sehr große Mengen von Gefahrstoffen unzureichend gelagert hätten.

«Die Beschäftigten in der Gebäudereinigung erbringen tagtäglich hochwertige Dienstleistungen und tragen zur Sauberkeit und Sicherheit unserer Lebens- und Arbeitsräume bei», unterstrich NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). «Da sie einer harten körperlichen Arbeit ausgesetzt sind und viel mit Chemikalien arbeiten, ist es besonders wichtig, sie vor arbeitsbedingten Erkrankungen zu schützen.» Bei den jährlichen Aktionstagen werde in wechselnden Branchen genau hingeschaut, ob Beschäftigungsstandards eingehalten werden.

Auch illegale Beschäftigung im Visier

Die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hätten auch überprüft, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben und ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden. Außerdem kontrollierten sie Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltstitel.

In insgesamt 20 Fällen seien dabei Strafverfahren eingeleitet worden – unter anderem wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder wegen illegalen Aufenthalts. In 55 Fällen seien Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Darüber hinaus hätten sich noch 116 Sachverhalte ergeben, die die FKS weiter prüfen müsse.